Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit tragen aufgrund ihrer Qualifikation zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung bei. Sie arbeiten vorrangig in den Einsatzgebieten Objekt- und Anlagenschutz, Verkehrsdienste, Veranstaltungsdienste sowie Personen- und Werteschutz in privaten und öffentlichen Bereichen. Als Dienstleister sind sie auf der Grundlage von Rechtsvorschriften, technischen und organisatorischen Vorgaben, Regelwerken sowie spezifischen Arbeitsanweisungen kundenorientiert tätig. Zuvor könnte die Ausbildung zum/zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit absolviert werden. Dies ist ein 2-jähriger Ausbildungsberuf.
Organisation der Ausbildung
Thema
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Dokumente und Inhalte
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Allgemeines zum Ausbildungsberuf | |
Gesetzliche Rahmen | Ausbildungsbeginn Ausbildungsordnung (Mitgliederbereich) Ausbildungsvergütung Berufsausbildungsvertrag Berufsbildungsgesetz Wer darf ausbilden? |
Weitere Fragen zur Ausbildung? | Ihre Ansprechpartner |
Nach der Ausbildung | Weiterbildung |
Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2
Thema
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Dokumente und Inhalte
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Prüfung (Abschlussprüfung Teil 1 und 2) |
Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 338 KB) |
Vorzeitige Zulassung | Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung |
Verlängerung und Wiederholung | Wiederholungsprüfung inkl. Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses |
Ohne Ausbildung zur Prüfung | Externenprüfung |
Termine | Anmeldetermine Prüfungstermine |
Das Ergebnis | Prüfungsergebnisse online Punkteschlüssel |
Ersatzausfertigung und Lehrzeitbescheinigung | Antrag auf Ersatzausfertigung des IHK-Prüfugszeugnisses und Lehrzeitbescheinigung |
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