Anmeldetermine zur Abschlussprüfung

Damit einer erfolgreichen Teilnahme an der Abschlussprüfung nichts im Wege steht, muss die Prüfungsanmeldung mit allen erforderlichen Angaben und vollständig unterschrieben pünktlich bei der IHK vorliegen. Die Anmeldetermine werden frühzeitig veröffentlicht und müssen unbedingt eingehalten werden. Für Prüfungsteilnehmer, die einen Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung stellen wollen, gelten abweichende Anmeldefristen.

Anmeldung zur Abschlussprüfung /
Abschlussprüfung Teil 2

Die Anmeldung für die Sommerprüfung ist bis spätestens 31. Januar des Jahres einzureichen, in dem die Prüfung stattfindet.
Die Anmeldung für die Winterprüfung ist bis spätestens 31. Juli des Jahres einzureichen, das der Prüfung voran geht.

Anmeldung zur Abschlussprüfung Teil 1

Die Anmeldung für die Frühjahrsprüfung ist bis spätestens 15. Dezember des Jahres einzureichen, das der Prüfung voran geht.
Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsanmeldung für eine reguläre und fristgerechte Organisation der IHK-Prüfungen termingerecht erfolgen muss. Bei verspäteter Anmeldung erheben wir für zusätzlichen Sach- und Personalaufwand eine Gebühr (Gebührentarif der IHK Rhein-Neckar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 218 KB)) in Höhe von 50,00 Euro pro Prüfungsteilnehmer.

Vorzeitige Zulassung

Die Anmeldung für die Prüflinge, die vorzeitig zur Prüfung zugelassen werden möchten,
  • muss für die Sommerprüfung bis spätestens 15. Februar des Jahres eingereicht werden.
  • muss für die Winterprüfung bis spätestens 15. August des Jahres eingereicht werden, das der Prüfung voran geht.

Zusendung der Anmeldung

Die Unterlagen sind zu senden an:
IHK Rhein-Neckar
Ausbildungsprüfungen
L 1, 2
68161 Mannheim

Ansprechpartner/-innen

Bei Fragen können Sie sich auch gerne persönlich an uns wenden. Die Prüfungssachbearbeiter helfen Ihnen gerne weiter.