Informationen zur Antragsstellung einer externen Prüfung

Sie haben bereits mehrere Jahre Berufserfahrung aber keinen formalen Abschluss in Ihrem Arbeitsbereich? Wussten Sie schon, dass Sie auch ohne Ausbildung einen Berufsabschluss erwerben können?

Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen?

Im Rahmen der "Externenprüfung" können Sie an der IHK-Abschlussprüfung teilnehmen, sofern Sie die erforderliche Berufserfahrung nachweisen können. Die betriebliche Praxis hat zu dem betreffenden Ausbildungsberuf in enger Beziehung zu stehen. Dabei müssen die in der Verordnung des Ausbildungsberufes geforderten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben worden sein.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der vorgeschriebenen Regelausbildungszeit in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem er die Prüfung ablegen will.
Bitte reichen Sie uns folgende Unterlagen ein, wenn Sie einen Zulassungsantrag stellen möchten:
  • Tabellarischer Lebenslauf, aus dem insbesondere der berufliche Werdegang hervorgeht
  • Bescheinigung/Zeugnisse über die bisherigen und jetzigen beruflichen Tätigkeiten - Arbeitsplatzbeschreibung -, bei Selbstständigkeit Gewerbeschein
  • Angabe des Ausbildungsberufes, in dem die Abschlussprüfung abgelegt werden soll
Die angeforderten Unterlagen bzw. Angaben reichen Sie uns bitte umgehend nach. So lange Ihre Antragsunterlagen unvollständig sind, muss die Industrie- und Handelskammer (IHK) davon ausgehen, dass Sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung nicht erfüllen.
Das Formular "Antrag für Externenprüfung" finden Sie unter "Links und Downloads".

Welche IHK ist für mich zuständig?

Bitte beachten Sie, dass die IHK für die Prüfungsanmeldung örtlich zuständig ist, in deren Bezirk der gewöhnliche Aufenthaltsort (Wohnort) des Prüfungsbewerbers liegt.

Was kostet die Prüfung?

Die Gebühr für die Prüfung des Antrags auf Zulassung zur Abschlussprüfung und die Gebühr für die Prüfung richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung unserer IHK.
Bitte beachten Sie:
Sind Sie zur Prüfung zugelassen und melden Sie sich von der Prüfung ab oder nehmen Sie nicht teil, fallen 50 Prozent des im Gebührentarif festgelegten Betrages an.

Bis wann muss ich mich zur Prüfung anmelden?

Anmeldeschluss für die Abschlussprüfung / Abschlussprüfung Teil 2 ist für die
  • Sommerprüfung spätestens der 31. Januar des Jahres, in dem die Prüfung stattfindet.
  • Winterprüfung spätestens der 31. Juli des Jahres, das der Prüfung voran geht.

Wann finden die Abschlussprüfungen statt?

  • Sommerprüfung:
    Die schriftlichen Abschlussprüfungen finden zwischen den Monaten Mai und Juni statt.
    Die praktischen Abschlussprüfungen finden zwischen den Monaten Juni und August statt.
  • Winterprüfung:
    Die schriftlichen Abschlussprüfungen finden, je nach Ausbildungsberuf, in den Monaten November und Dezember statt.
    Die praktischen Abschlussprüfungen finden zwischen den Monaten Dezember und März statt.

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Eine Übersicht von Anbietern zum Bestellen von Musterprüfungsaufgaben bzw. Vorbereitungskursen für Abschlussprüfungen finden Sie unter „Mehr zum Thema".
Wir bieten keine Vorbereitungskurse für Abschlussprüfungen an.

Wie oft kann die IHK-Prüfung wiederholt werden?

Die Abschlussprüfung kann zweimal wiederholt werden.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich noch Fragen habe?

Bei Fragen hilft Ihnen Karsten Gallion weiter.