Ersatzausfertigung, Prüfungs- und Lehrzeitbescheinigung BfA/LVA
Sie haben erfolgreich eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf bei der IHK Rhein-Neckar abgeschlossen, haben Ihr Abschlusszeugnis jedoch nicht mehr verfügbar? Kein Problem, die IHK Rhein-Neckar stellt Ihnen per Antrag und gegen eine Gebühr von 50 Euro zuzüglich 5,83 Euro Nachnahmegebühr eine Bestätigung über die erfolgreiche Teilnahme an einer Berufsabschlussprüfung (Ersatzausfertigung, Prüfungsbescheinigung, Lehrzeitbescheinigung für BfA/LVA) aus.
Für eine Lehrzeitbescheinigung für die BfA beziehungsweise LVA muss das Schreiben der BfA beziehungsweise LVA als Kopie beigelegt werden.
Den Antrag auf Ersatzausfertigung können Sie über unser Online-Formular stellen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich auch gerne persönlich an uns wenden. Die Prüfungssachbearbeiter der Zwischen- und Abschlussprüfungen helfen Ihnen gerne weiter.