Baugeräteführer/-in

Baugeräteführer bedienen und führen Baumaschinen und Baugeräte im Hoch- und Tiefbau.

Inhalt der Ausbildung

Baugeräteführer transportieren die Baumaschinen zum Einsatzort, richten Baustellen ein, stellen Baukräne auf, rüsten diese nach Bedarf um, heben und transportieren Lasten, bedienen Erdbewegungsmaschinen und Planierraupen sowie Beton- und Asphaltmischmaschinen. Mit Hilfe der Maschinen und Geräte heben Baugeräteführer Baugruben und Gräben aus, legen Böschungen an und transportieren den Erdaushub auf Halden. Als Führer eines Baukranes versorgen sie die Bauhandwerker mit den benötigten Materialien (Steine, Beton, Baustahl und andere). Sie sind auch für die Wartung und Pflege der benutzten Baugeräte und Baumaschinen zuständig und führen einfache Reparaturen durch.

Organisation der Ausbildung

Thema
Dokumente und Inhalte
Allgemeines zum Ausbildungsberuf
Gesetzliche Rahmen Ausbildungsbeginn
Ausbildungsordnung (Mitgliederbereich)
Ausbildungsvergütung
Berufsausbildungsvertrag
Berufsbildungsgesetz
Wer darf ausbilden?
Weitere Fragen zur Ausbildung? Ihre Ansprechpartner
Nach der Ausbildung Weiterbildung

Abschlussprüfung

Thema
Dokumente und Inhalte
Prüfung
(Abschlussprüfung)
Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar
Vorzeitige Zulassung Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Verlängerung und Wiederholung Wiederholungsprüfung inkl. Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses
Ohne Ausbildung zur Prüfung Externenprüfung
Termine Anmeldetermine
Prüfungstermine
Das Ergebnis Prüfungsergebnisse online
Punkteschlüssel
Ersatzausfertigung und Lehrzeitbescheinigung Antrag auf Ersatzausfertigung des IHK-Prüfugszeugnisses und Lehrzeitbescheinigung
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