Baugeräteführer/-in
Baugeräteführer bedienen und führen Baumaschinen und Baugeräte im Hoch- und Tiefbau.
Inhalt der Ausbildung
Baugeräteführer transportieren die Baumaschinen zum Einsatzort, richten Baustellen ein, stellen Baukräne auf, rüsten diese nach Bedarf um, heben und transportieren Lasten, bedienen Erdbewegungsmaschinen und Planierraupen sowie Beton- und Asphaltmischmaschinen. Mit Hilfe der Maschinen und Geräte heben Baugeräteführer Baugruben und Gräben aus, legen Böschungen an und transportieren den Erdaushub auf Halden. Als Führer eines Baukranes versorgen sie die Bauhandwerker mit den benötigten Materialien (Steine, Beton, Baustahl und andere). Sie sind auch für die Wartung und Pflege der benutzten Baugeräte und Baumaschinen zuständig und führen einfache Reparaturen durch.
Organisation der Ausbildung
Thema
|
Dokumente und Inhalte
|
---|---|
Allgemeines zum Ausbildungsberuf | |
Gesetzliche Rahmen | Ausbildungsbeginn Ausbildungsordnung (Mitgliederbereich) Ausbildungsvergütung Berufsausbildungsvertrag Berufsbildungsgesetz Wer darf ausbilden? |
Weitere Fragen zur Ausbildung? | Ihre Ansprechpartner |
Nach der Ausbildung | Weiterbildung |
Abschlussprüfung
Thema
|
Dokumente und Inhalte
|
---|---|
Prüfung (Abschlussprüfung) |
Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar |
Vorzeitige Zulassung | Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung |
Verlängerung und Wiederholung | Wiederholungsprüfung inkl. Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses |
Ohne Ausbildung zur Prüfung | Externenprüfung |
Termine | Anmeldetermine Prüfungstermine |
Das Ergebnis | Prüfungsergebnisse online Punkteschlüssel |
Ersatzausfertigung und Lehrzeitbescheinigung | Antrag auf Ersatzausfertigung des IHK-Prüfugszeugnisses und Lehrzeitbescheinigung |
Weitere Fragen zur Prüfung? | Ihre Ansprechpartner |