Prüfungsordnung Abschluss- und Umschulungsprüfungen
Die IHK Rhein-Neckar ist "zuständige Stelle" nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Mit der "Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschluss- und Umschulungsprüfungen" regelt sie die allgemein gültigen Rahmenbedingungen für die Abnahme von Prüfungen in der Berufsausbildung. Die Prüfungsordnung gilt für alle Ausbildungsberufe und Zusatzqualifikationen.