EU-Recht
Mehrbelastung für Gaskunden - Gasspeicherumlage bei Transitmengen fällt weg
Brüssel, 31.05.2024. Beim Treffen der Energieminister in Brüssel hat StS Giegold angekündigt, die in der EU umstrittene deutsche Gasspeicherumlage an den Grenzübergangspunkten mit den Nachbarländern abzuschaffen.
Folgen für Verbraucher
Für Verbraucher in Deutschland könnte der Schritt Mehrbelastungen zur Folge haben, da sich an den (umzulegenden) Kosten von Trading Hub Europe (THE) zur Befüllung der Speicher und Sicherstellung der Versorgung nichts ändert.
Was ist die Gasspeicherumlage
Die sogenannte Gasspeicherumlage wurde im Zuge der Energiekrise im Herbst 2022 eingeführt und ersetzt dem deutschen Marktgebietsverantwortlichen THE die Kosten zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit (etwa für den Gaseinkauf zur Befüllung der Speicher). Die Umlage greift nicht nur bei deutschen Verbrauchern und Unternehmen, sondern auch bei Importeuren in Nachbarländern, die Gas über deutsche Pipelines beziehen.
Kritik und Änderungen
Nach heftiger Kritik aus Österreich und weiteren Nachbarländern will die Bundesregierung künftig keine Gasspeicherumlage mehr auf Transitmengen verlangen, dafür ist eine gesetzliche Änderung notwendig. Zum 1. Januar 2025 werde die Umlage „an den Interkonnektoren abgeschafft“, hat StS Sven Giegold angekündigt, da sie wohl auch europäischem Recht widersprochen habe. Die Erhebung der Gasspeicherumlage wurde zuletzt bis April 2027 verlängert. Ab Juli soll die Umlage von derzeit 1,86 Euro auf 2,50 Euro pro MWh steigen.
DIHK für die Streichung der Gasspeicherumlage
Die Abschaffung der Gasspeicherumlage an den Grenzübergangspunkten wird zu einer Lastenverteilung zu Ungunsten von Unternehmen in Deutschland führen und zwangsläufig Auswirkungen auf die Marktpreise haben, die bereits heute die Wettbewerbsfähigkeit vor allem der gasintensiven Betriebe gefährden. Zudem ist die Versorgung mit Erdgas aufgrund des Aufbaus von Importkapazitäten und der Ausweitung des Angebots alternativer Lieferländer nicht länger gefährdet. Die DIHK plädiert daher für eine generelle Abschaffung der Umlage.
Ab 01.01.2025 neue Berechnung
Da sich an den Kosten von THE nichts ändert, wird das umzulegende Volumen zukünftig auf weniger Kunden bzw. Verbrauch umgelegt werden müssen - die Gasspeicherumlage wird voraussichtlich steigen. Falls es zu einer entsprechenden Gesetzesänderung kommt, würde THE die Umlage zum 1. Januar 2025 auf Basis der inländischen Verbrauchsmengen neu berechnen.
Aktuelle Informationen
Informationen zum Gasspeicherumlagenkonto finden Sie bei Trading Hub Europe > Veröffentlichungen > Umlagekonten > Gasspeicherumlagekonto
Quelle: DIHK