Grüner Wasserstoff
Kaum Änderungen bei der Freistellung von grünem Wasserstoff
Berlin, 23.06.2021. Der Vorschlag der Bundesregierung für die Freistellung von grünem Wasserstoff von der EEG-Umlage hat den Bundestag weitgehend ohne Änderungen passiert.
5.000 Vollbenutzungsstunden und Herkunftsnachweis
Insbesondere die Begrenzung der maximal freizustellenden Vollbenutzungsstunden auf 5.000 wurde beibehalten. Die einzige Änderung: Statt 15 dürfen 20 Prozent der Herkunftsnachweise auch aus dem europäischen Ausland stammen.
Entschließungsantrag für EU Verhandlungen
Zudem soll der Bundestag noch einen Entschließungsantrag fassen, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, folgende Punkte in die europäischen Verhandlungen einzubringen:
- Elektrolyseure mit mindestens 5.000 Vollaststunden pro Kalenderjahr zu fördern bzw. von Umlagen zu befreien.
- Strom aus ehemals geförderten Erneuerbaren-Anlagen und Anlagen, die „0-Cent-Gebote“ abgegeben haben, als Grünstrom anzuerkennen.
- Den anteiligen Strombezug aus Erneuerbaren-Anlagen aus dem angrenzenden Ausland in Höhe von bis zu 20 Prozent zuzulassen.
Änderungen und Antrag als Downloads
Die Änderungen an der Verordnung sowie den Entschließungsantrag finden Sie im Downloadbereich.
Quelle: DIHK