EU-Klimagesetz

Green Deal: Verschärfung des 2030-Klimaziels

Fahrplan für die Änderung des Europäischen Klimagesetzes

Berlin, 17.09.2020. Der konkrete Vorschlag für eine Änderung des Europäischen Klimagesetzes, das sich noch im Gesetzgebungsverfahren befindet, wurde vorgelegt. Zeitgleich hatte die Europäische Kommission auch deren Folgenabschätzung zur Zielanhebung vorgelegt. In ihrer Rede betonte die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die Folgenabschätzung zeige, dass "Wirtschaft und Industrie dies bewältigen können". "Millionen neuer Arbeitsplätze" würden durch die höheren Ziele entstehen. Bis zum Sommer 2021 werde die Europäische Kommission "sämtliche EU-Klima- und Energievorschriften überarbeiten", um die Erreichung des neuen Ziels zu ermöglichen.

Zielverfolgung mit den Änderungs- und Umsetzungsplänen

Konkret verwies Ursula von der Leyen auf eine Stärkung des Emissionshandels, den Ausbau der erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und die Reform der Energie-besteuerung. Der CO2-Grenzausgleich werde "einerseits ausländische Hersteller und EU-Importeure dazu ermutigen, ihren CO2-Ausstoß zu verringern, und andererseits dafür sorgen, dass wir gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen, in Einklang mit der WTO."

Mittelverwendungspläne

Zudem kündigte die Kommissionspräsidentinan, 37 Prozent des Wiederaufbau-instruments "NextGenerationEU" für den Klima- und Umweltschutz im Rahmen des Green Deal ausgegeben zu wollen. 30 Prozent der 750 Milliarden Euro des neuen Instruments sollen über grüne Anleihen beschafft werden. Die Mittel würden beispielsweise zur Schaffung von "European Hydrogen Valleys",  für die energetische Gebäudesanierung  und für Ladestation für Elektrofahrzeuge eingesetzt.

Neue Industriestratgie 2021

Die Politikerin gab zudem bekannt, dass die Industriestrategie der EU im ersten Halbjahr des nächsten Jahres aktualisiert werde und entsprechende Anpassungen des beihilferechtlichen Rahmens vorgenommen würden.
Die Reaktion des DIHK auf die Ankündigung der Europäischen Kommission finden Sie hier.

Gesetzesinitiativen 2021: Absichtserklärung der Europäischen Kommission

In einer an den Präsidenten des Europaparlaments und Bundeskanzlerin Merkel als Ratsvorsitzende gerichteten Absichtserklärung kündigt die Europäische Kommission folgende Gesetzesinitiativen für das Jahr 2021 an:
  • Legislativvorschlag für die Überarbeitung des Emissionshandelssystems der EU
  • Legislativvorschlag zum CO2-Grenzausgleichssystem
  • Reform der Lastenverteilungsverordnung
  • Überarbeitung der Richtlinie über Energie aus erneuerbaren Quellen, der Energieeffizienzrichtlinie und der Richtlinie über die Energieeffizienz von Gebäuden
  • Überarbeitung der Verordnung über Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen aus Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft
  • Legislativvorschlag gegen Methanemissionen im Energiesektor, Überarbeitung des Rechtsrahmens für wettbewerbsorientierte dekarbonisierte Gasmärkte und Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie
  • Überarbeitung der Richtlinie über intelligente Verkehrssysteme und der Richtlinie über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
  • Überarbeitung der Verordnung zur Festsetzung von CO2-Emissionsnormen für Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge und Legislativvorschlag für die Ausarbeitung von Nachfolge-Emissionsnormen für Euro 6/VI für Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse
  • Legislativvorschlag für eine Initiative für eine nachhaltige Produktpolitik.
Quelle: DIHK