Förderprogramme
BAFA pausiert Förderprogramme
Eschborn, Berlin, 04.12.2023. Das Urteil des BVerfGE vom 15. November 2023 wirkt sich auch auf die Förderprogramme aus, die das BAFA administriert, da die finanziellen Mittel für diese Programme häufig aus dem Klima- und Transformationsfond bedient werden.
Haushaltssperre der Bundesregierung
Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind. Entsprechend werden mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres sowohl die Annahme als auch Bewilligung von Anträgen pausiert.
Bewilligte Projekte können weiter gehen
Wichtig: Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiter fortgeführt werden.
Folgende Förderprogramme sind derzeit pausiert
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)
- Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)
- Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW)
- Förderprogramm Serielle Sanierung
- Richtlinie zur Förderung von Kälte-und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären und Fahrzeug-Anwendungen (Kälte-Klima-Richtlinie)
- Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen (E-Lastenfahrrad-Richtlinie)
- Förderprogramm „Bürgerenergiegesellschaften“ bei Windenergie an Land
Ausnahmen bei BEG und Umweltbonus
Ausgenommen von der Antragspause sind die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus).
Neue Informationen beim BAFA
Solange es von Seiten der Bundesregierung keine neuen Beschlüsse zum Haushaltsplan und der Finanzierung des Klima- und Transformationsfond gibt, bleieben die genannten BAFA Förderprogramme erst einmal pausiert. Neue Entscheidungen oder die Wiederaufnahme einzelner BAFA Förderprogramme werden in der Regel auf den oben verlinkten Seiten des BAFAs veröffentlicht. Wichtige Informationen erhalten Sie auch zeitnah bei Ihrer IHK Nordschwarzwald.