01.03.2023

Asien - Geschenke über die Grenze

Über ein kleines Geschenk freut sich jeder!
Anbei erhalten Sie einen Überblick über die Zollbestimmungen von Geschenken an Geschäftspartner in asiatischen Staaten. Informationen und Hinweise zu den kulturellen Besonderheiten sind ebenfalls abrufbar.
Im Zeitalter weltweiter Warenströme denkt kaum jemand daran, dass das Geschenk im Reisegepäck bzw. Postpaket beim Zoll Probleme bereiten könnte. Doch nicht in allen Ländern gibt es Sonderregeln für Geschenke, so dass sie häufig wie ganz normale Handelsware abzufertigen sind. Ärgerlich ist aber der damit verbundene Papierkrieg sowie der Zeitverlust. Völlig unerträglich wird die Angelegenheit, wenn bei Paketsendungen der Beschenkte selbst die Zollformalitäten abwickeln muss und Einfuhrabgaben zu entrichten hat. Und schließlich dürfen bestimmte Waren überhaupt nicht eingeführt werden und erreichen deshalb nie ihr Ziel.
Alle Angaben beziehen sich immer nur auf Geschenke. Wenngleich es äußerst schwierig ist zu definieren, was typische Geschenke sind, sollte dennoch klar sein, dass nachfolgend nicht alle Importbestimmungen eines Landes aufgeführt werden. Insbesondere wird i.d.R. nicht auf die üblichen Importverbote für Waffen, Drogen etc. eingegangen. Auch das Washingtoner Artenschutzabkommen wird als bekannt vorausgesetzt, wenngleich gelegentlich hieraus zitiert wird.
Die Angaben wurden jeweils von einer AHK gemacht und sind deshalb immer nur für dieses Land zu betrachten. Gerade die Aufzählungen der Importverbote sind häufig nur beispielhaft. Man kann also aus der Tatsache, dass z. B. bei einem Land das Importverbot von lebenden Tieren explizit aufgeführt wird, nicht schließen, dass in einem anderen Land, wo dieser Hinweis fehlt, der Import erlaubt ist.
Die unterschiedliche Qualität der Antworten liegt primär an der Auskunftsbereitschaft der nationalen Zollbehörden. Zum Teil fehlen entsprechende Regelungen, so dass die Abwicklung im Ermessen des Zollbeamten steht.