01.03.2023

Türkei - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr  

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden.  Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.  

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Ja. Geschenke, die mit der Post versendet werden, müssen eine Erklärung seitens des Versenders enthalten. Solange die verschenkte Sache nicht mehr als 150 Euro Wert ist, für juristische Personen beträgt die Summe 22 Euro, kann auf ein vereinfachtes Verfahren zurückgegriffen werden. Zur Abwicklung ist auf das ETGB zurückzugreifen (elektronisches Verfahren).
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Die Rechnung und weitere erläuternde Dokumente.
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Ja
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Eine bestimmte Methode zur Bezeichnung existiert nicht.

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

  • Die Zollbestimmungen gelten auch für die Sendung von Geschenken. Bei einem Warenwert von 150 Euro ist die Sendung zollfrei. Es ist jedoch nötig, das Präsent als solches zu bezeichnen. Die Maximalmengen bei den Einfuhrbestimmungen dürfen nicht übersehen werden. Hierfür wird auf die untenstehende Auflistung verwiesen. Zu beachten ist auch, dass bei neuen oder gebrauchten Mobiltelefonen eine Ausfuhranmeldung benötigt wird. 

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?   

  • Bei Geschenken von einem Wert bis zu 150 Euro, muss bei einer Sendung aus europäischen Ländern eine Abgabe in Höhe von 18 % und aus anderen Ländern eine Abgabe in Höhe von 30% gezahlt werden.

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Alkohol
  • Tabakwaren
  • Mobiltelefone
  • Kosmetika
  • Nahrungsergänzungsmittel und tierische Produkte dürfen nicht als Geschenk mit der Post versendet werden. Eine Ausnahme für Nahrungsergänzungsmittel und Pharmazeutika gibt es nur, wenn der Empfänger ein ärztliches Attest nachweisen kann. Hier ist nur die Mitnahme im Reiseverkehr möglich.
  • Zudem dürfen Waffen und illegale Substanzen nie eingeführt werden.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen? 
  • Einfuhrauflagen bestehen für alkoholhaltige Getränke, Tabakprodukte, Kaffee, Tee, Kosmetika, Süßigkeiten, Nahrungsergänzungs- und Arzneimittel.

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Geschenksendungen dürfen nur an Privatpersonen erfolgen. Unternehmen kommen nicht als Empfänger von Geschenken infrage. Sie können lediglich selbst Geschenke an Privatpersonen versenden.

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung    

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Bei im Reiseverkehr mitgenommenen Geschenken wird eine Befreiung von der Abgabenpflicht anerkannt. Das Mitführen einer Erklärung ist nicht nötig. Nur, falls die Sache einen Wert von 430 Euro übersteigt, ist sie mit einer Erklärung zu versehen. 
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
  • Geschenke sind nicht gesondert zu deklarieren, daher sind keine Dokumente mitzuführen. 

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

  •  Ja. Die Freimengen sind in dem untenstehenden Feld genau beziffert.

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr? 

  • Grundsätzlich dürfen Geschenke bis zu einem Gesamtwert von 430 Euro zoll- und anmeldefrei in die Türkei eingeführt werden. Alles, was darüber liegt, muss beim türkischen Zoll angemeldet werden.

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?   

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Verboten ist die Einfuhr von Rauschmitteln und Waffen.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
a) Tabakwaren:
  • Zigaretten 600 Stück und
  • Zigarillos (Zigarren mit max. 3g pro Stück) 100 Stück 
  • Zigarren 50 Stück und
  • Geschnittener Tabak (+ 200 Zigarettenblättchen) 250 g (auch Shishatabak)
  • Pfeifentabak 250 g 
b) Alkohol und alkoholische Getränke:
  • Getränke, die einen Alkoholgehalt über 22 % Alkohol enthalten, 1 Liter
  • Getränke, die einen Alkoholgehalt bis zu 22 % Alkohol enthalten, 2 Liter
c) Eau de Cologne
  • Lavendelwasser
  • Parfüm
  • Essenz oder Lotionen höchstens 600 ml Gesamtmenge
  • 5 Stück Hautpflege- und Kosmetikprodukte
d) Sonstiges
  • Kaffee 1 kg
  • Löslicher Fertigkaffee 1 kg
  • Tee 1 kg
  • Schokolade 1 kg
  • Süßigkeiten 1 kg
  • Schokolade und Süßigkeiten können zu je 2 kg eingeführt werden, sofern jeweils nur eines der beiden eingeführt wird.
(Quelle: TC Dışişleri Bakanlığı, Gümrük Formaliteleri)

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Als Geschenk gilt ohnehin nur die Zuwendung an eine Privatperson. 

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Wichtige Symbole und lokale Süßigkeiten / Souvenirs. Ausländische Geschäftsleute können Produkte/ Souvenirs aus ihrer Region und/ oder hochwertige Süßigkeiten bzw. Spirituosen, Tabakwaren als Geschenke überreichen.
  • Spirituosen und Tabakwaren allerdings erst, wenn bekannt ist, dass der Geschäftspartner hierfür Interesse hat. Alkohol ist für strenggläubige Muslime tabu, hierauf sollte man auch bei Geschenken achten. Alkohol kann auch in Süßigkeiten enthalten sein (Pralinen).
  • Ähnliches gilt für Spezialitäten aus Schweinefleisch, denn Muslime essen kein Schweinefleisch. Dieser Brauch ist weit verbreiteter als das Gebot keinen Alkohol zu trinken. Erzeugnisse aus Schweinefleisch in Form von Gelatine befinden sich häufig auch in Süßigkeiten, sodass darauf geachtet werden sollte, dass das Produkt keine oder nur Rindergelatine enthält.
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
  • Das Weihnachtsfest wird in der Türkei als solches nicht zelebriert. Allerdings beschenkt man sich zum Neujahrsfest, das sich an das Weihnachtsfest anschließt.

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • An islamischen Feiertagen, zum Opferfest und zum Fest nach dem Fastenmonat Ramadan werden Süßigkeiten verschenkt.
  • Zudem Jubiläen, wichtige Geschäftsbesuche, besondere Abschlüsse.
  • In der Türkei ist es nicht verbreitet Weihnachten zu feiern, jedoch wird das Neujahrsfest gefeiert, das wenige Tage nach Weihnachten stattfindet.

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • Die kulturellen Besonderheiten sollten beachtet werden. Alkohol oder alkoholhaltige Pralinen sollten nur verschenkt werden, wenn man Kenntnis darüber hat, dass die Person diese Lebensmittel auch konsumiert.
  • Dies gilt auch für Süßigkeiten, die Gelatine enthalten, da das Essen von Schweinefleisch in der Türkei aus religiösen und kulturellen Gründen nicht weit verbreitet ist.
  • Selbstredend ist, dass verbotene Güter, wie Waffen oder Rauschmittel, keine Geschenke sind.

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • Die Einfuhrbestimmungen sind zu beachten. Darüber hinaus erfolgt die Orientierung an deutschen Maßstäben.
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.