01.03.2023
Indien - Geschenke über die Grenze
1. Geschenksendungen im Postverkehr
Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden. Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.
1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung
Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
- Eine Geschenksendung ist wie jede andere Warensendung nach Indien beim Zoll zu deklarieren. Dem Paket muss eine Packliste beigelegt werden.
- In der Packliste sind alle Waren mit Warenwert aufgeführt.
- Ferner muss unbedingt der Zusatz „Gift / No commercial value“ als Erklärung für den Zoll auf den Dokumenten stehen.
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
- Dem Paket sollte eine Packliste mit Informationen zum Wert des Geschenkes beiliegen, ebenso ein Nachweis über den Wert der Ware.
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
- Hierzu liegen uns leider keine Angaben vor.
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
- Das Paket muss schon auf der Verpackung mit dem Hinweis "Gift" markiert werden.
1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?
- Sollte der Wert unter 5.000 iRs. liegen, sollten die Geschenke zollfrei den Empfänger erreichen.
- Alle Geschenke die teurer sind müssen vom Empfänger verzollt werden.
1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?
- Geschenke im Wert von bis zu 5.000 iRs können zollfrei nach Indien geschickt werden.
1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?
Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
- Güter die auf der Negative List of Imports stehen, dürfen nicht importiert werden, z.B. geschützte Tierarten, Getreide und Düngemittel.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
- Elektronische Artikel können besonderen Zertifizierungsauflagen unterliegen.
- Hier kann ein Zertifikat des “Bureau of Indian Standards” für die Einfuhr nötig sein.
1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?
- Beim Versand von Geschenksendungen von bzw. an Privatpersonen ist darauf zu achten, dass die Geschenke auch als solche erkennbar sind, gut verpackt und mit entsprechender Glückwunschkarte.
2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden
Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.
2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung
Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
- Eine schriftliche Anmeldung ist nicht nötig, je nach Wert und Art der Geschenke muss die Ware jedoch bei der Anreise deklariert (Indian Customs Declaration Form) und ggfs. verzollt werden.
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
- Es sollte ein Nachweis über den Wert der Geschenke (Rechnung, Quittung) mitgenommen werden. Sonst kann der Zoll bei Nachfrage den Wert schätzen.
2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?
Jeweils pro Person:
- Alkohol: 2 Liter
- Zigaretten: 100 Stück
- Zigarren: 25 Stück
- Tabak: 125 gr.
2.3 Gibt es Allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr?
- Die Wertgrenze liegt bei 15.000 iRs.
2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?
Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
- Generell besteht für den Import von Alkohol die maximale Einfuhrmenge von 2 Litern pro Person.
- Gold und Goldschmuck können ebenfalls nicht einfach importiert werden.
- Außerdem sind Güter die auf der Negative List of Imports stehen, nicht für den freien Import zugelassen. Hierzu gehören, z.B. geschützte Tierarten, Getreide und Düngemittel.
- Auch Satellitentelefone können nicht einfach importiert werden.
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
- Elektronische Artikel können besonderen Zertifizierungsauflagen unterliegen.
- Hier kann ein Zertifikat des “Bureau of Indian Standards” für die Einfuhr nötig sein.
2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?
- Geschenke sollten immer auch als solche zu erkennen sein, also auch entsprechend verpackt sein. So können eventuelle Missverständnisse mit dem Zoll vermieden werden.
3. Landestypische Besonderheiten
3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?
- Geschenke unter Geschäftspartnern sind in Indien beliebt und durchaus üblich. Eine wichtige Faustregel: Je enger bzw. länger die Geschäftsbeziehung ist, desto persönlicher sind die Geschenke.
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
- Geschenke zu Weihnachten sind nicht üblich aber gesellschaftlich durchaus akzeptiert.
- Über eine kleine Geste (E-Mail, Karte etc.) des ausländischen Geschäftspartners zum indischen Lichterfest Diwali freut sich jeder hinduistische Geschäftsmann.
3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?
- Es bietet sich an, einen Gruß zum indischen Lichterfest DIWALI zu senden.
- Zu Hochzeiten oder aber auch Jubiläen des Unternehmens.
- Runden Geburtstagen etc.
3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?
- Produkte aus Fleisch (z.B. Dauerwurst, Schwarzwälder Schinken) und alkoholhaltige Geschenke sollte man vorerst meiden und nur schenken, wenn man über die Ess- und Trinkgewohnheiten des Empfängers gut informiert ist.
- Haushaltsartikel wie z.B. Qualitätsmesser aus deutscher Herstellung können gut gemeint sein, haben aber für den Beschenkten keinen persönlichen Wert, da nur das in Indien übliche Hauspersonal in den Genuss der Nutzung kommt.
- Religiöse Geschenke, wie Ikonen, Marienstatuen oder Kruzifixe sind ebenfalls zu vermeiden, solange die Glaubensrichtung des Geschäftspartners nicht bekannt ist
3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?
- Es gibt keinen festen Betrag für ein Geschenk an einen Geschäftspartner.
- Bei indischen Beamten sollte man allerdings Vorsicht walten lassen und besser auf Geschenke verzichten, da diese auch als Bestechungsversuch gedeudet werden können.
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.
Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.
Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.
Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.
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