01.03.2023

Aserbaidschan - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr  

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden.  Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.  

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Wenn die Post an eine Privatperson gesendet wird, kann die Sendung vereinfacht angemeldet werden. Wird die Post an eine juristische Person geschickt, muss auch die Zolldeklaration mitgeschickt werden.
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Rechnung oder andere Dokumente, aus denen sich der Preis ergibt.
  •  ggf. auch der Vertrag zwischen den Parteien
  • Ursprungszeugnis und die Zolldeklaration
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Entsprechende Zollinhaltserklärungen werden anerkannt.
  • Darüber hinaus muss der Empfänger in Aserbaidschan dieses Paket in der App "smart customs" registrieren.
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Eine gesonderte Kennzeichnung ist nicht notwendig. Wenn der Zoll den Inhalt des Pakets anzweifelt, wird eine entsprechende Prüfung vorgenommen. Wenn kein Zweifel bezüglich des Inhalts besteht, wird die Post problemlos an den Empfänger gesendet.

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

Die Freimenge beträgt einen Warenwert von 300 Dollar. Die folgenden Mengen sind einmal pro Kalendermonat für Postsendungen für den persönlichen Gebrauch einer volljährigen Person gebührenfrei:
  • 1,5 Liter alkoholische Getränke
  • 200 Zigaretten
  • 20 Gramm Gold
  • Schmuck und andere daraus hergestellte Haushaltsgegenstände
  • 0,5 Karat Diamant, der verarbeitet, bewertet, gerahmt und gefasst wurde
  • Verschiedene Arten von Lebensmitteln bis zu 30 kg
  • Stör bis 5 kg und Stör-Kaviar bis 125 g                                   

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?   

  • Für Waren mit einem Gesamtzollwert von bis zu 300 USD, die einmal pro Kalendermonat im Namen ein und derselben Person per internationaler Post oder durch ein Transportunternehmen nach Aserbaidschan gesendet werden, werden keine Gebühren erhoben.

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
Die Einfuhr der folgenden Produkte ist verboten:
  • Gefälschtes Papier- und Metallgeld
  • Ausrüstungen zum Druck von Geld oder Briefmarken
  • Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen und deren Ersatzstoffe
  • Pornografische Materialien oder Gegenstände
  • Militärische Ausrüstung
  • Gesetzlich verbotene Waffen und Munition
  • Flüchtige Substanzen
  • Giftige und toxische Substanzen
  • Biologische und infektiöse Substanzen
Weitere Informationen sind ebenfalls unter https://customs.gov.az/az/ferdler-ucun/poct-gonderisleri abrufbar. 
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen? 
Es gibt keine besonderen Einfuhrbestimmungen, für einige Waren können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Unter anderem:
  • Drohnen (mit Genehmigung des Ministeriums für digitale Entwicklung und Verkehr erhältlich)
  • "Smartwatch" mit eingebauter Kamera - (eine Sondergenehmigung des Staatssicherheitsdienstes kann erforderlich sein).

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Es gibt keinen Unterschied.

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung    

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Wenn für die Ware keine Verbote und keine Bewilligungspflichten bestehen, können die Geschenke auf Nachfrage des Zolls mündlich angemeldet werden.
  • Ein zusätzlicher Zoll wird nicht auf Waren erhoben, deren Gesamtzollwert den Gegenwert von 800 US-Dollar nicht übersteigt und die einmal pro Kalendermonat in das Zollgebiet der Republik Aserbaidschan verbracht werden.
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
  • In der Regel wird ein Beleg oder eine Rechnung vorgelegt.
  • Falls für dieses Geschenk eine spezielle Genehmigung eingeholt wurde, sollte dieses Dokument beim Zoll vorgezeigt werden.

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

Die Freimenge beträgt einen Warenwert von 800 Dollar. Die folgenden Mengen sind einmal pro Kalendermonat für im Gepäck mitgenommene Geschenke für den persönlichen Gebrauch einer volljährigen Person gebührenfrei:
  • 1,5 Liter alkoholische Getränke
  • 200 Zigaretten
  • 20 Gramm Gold, Schmuck und andere daraus hergestellte Haushaltsgegenstände
  • 0,5 Karat Diamant, der verarbeitet, bewertet, gerahmt und gefasst wurde
  • Verschiedene Arten von Lebensmitteln bis zu 30 kg
  • Stör bis 5 kg und Stör-Kaviar bis 125 g

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr? 

  • Wenn die Waren nicht unter Exportkontrollbestimmungen fallen und der Preis der Ware nicht mehr als 800 Dollar beträgt, kann das Geschenk zoll- und abgabenfrei eingeführt werden. 

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?   

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
Die Einfuhr der folgenden Produkte ist verboten:
  • Gefälschtes Papier- und Metallgeld
  • Ausrüstungen zum Druck von Geld oder Briefmarken
  • Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen und deren Ersatzstoffe
  • Pornografische Materialien oder Gegenstände
  • Militärische Ausrüstung
  • Gesetzlich verbotene Waffen und Munition
  • Flüchtige Substanzen
  • Giftige und toxische Substanzen
  • Biologische und infektiöse Substanzen
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
Es gibt keine besonderen Einfuhrbestimmungen, für einige Waren können zusätzliche Dokumente erforderlich sein. Unter anderem: 
  • Drohnen (mit Genehmigung des Ministeriums für digitale Entwicklung und Verkehr erhältlich).
  • "Smartwatch" mit eingebauter Kamera (eine Sondergenehmigung des Staatssicherheitsdienstes kann erforderlich sein).

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Es gibt keinen Unterschied.

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Bücher
  • Wein
  • Schokolade
  • Landestypische Souvenirs
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
  • In Aserbaidschan feiert man kein Weihnachten.
  • Es ist üblich, Grußkarten zu Neujahr zu verschicken.

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • Besuche (bei Bekannten/potenziellen Geschäftspartnern)
  • Neujahr
  • Neugeborenes Kind
  • Geburtstage
  • Weltfrauentag (8. März): Blumen sind üblich
  • Hochzeiten: Geld als Beteiligung an den Kosten ist üblich

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

In Aserbaidschan sollten einige Geschenke vermieden werden, um die lokale Etikette zu respektieren. Dazu gehören:
  • Alkoholische Getränke während des Ramadan
  • Messer oder andere scharfe Gegenstände, da sie mit Gewalt und Aggression assoziiert werden

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

  • Es gibt kein gesetzliches Maximum
  • Der angemessene Wert eines Geschenks in Aserbaidschan hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von der Beziehung zwischen dem Schenkenden und dem Beschenkten, dem Anlass, dem kulturellen Hintergrund und den persönlichen Vorlieben des Empfängers.
  • Im Allgemeinen werden Geschenke mehr wegen des Gedankens und der Absicht, die dahinter stehen, als wegen ihres Geldwerts geschätzt. Es gilt jedoch als höflich, ein Geschenk zu machen, dessen Wert dem Anlass und der Beziehung angemessen ist. 
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.