01.03.2023

Südkorea - Geschenke über die Grenze

1. Geschenksendungen im Postverkehr  

Grundfall: Ein deutsches Unternehmen sendet per Post/Paketdienst bzw. Spediteur ein Geschenkpaket an einen Kunden.  Das Paket enthält (alternativ) folgende Gegenstände: Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee.  

1.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Geschenke können vereinfacht angemeldet werden (siehe Nr. 2.).
Welche Dokumente müssen dem Paket beigefügt werden?
  • Angabe zum Preis/Wert der Ware, z. B. in Form von Proforma-Rechnungen
  • Ursprungszeugnis
  • Zertifikat zur Prüfung der Zollanforderungen (Waren, die einer umfassenden Beschreibung bedürfen) 
Werden Zollinhaltserklärungen nach dem Weltpostvertrag anerkannt?
  • Hierzu liegen uns leider keine Angaben vor. 
Wie ist das Paket als Geschenksendung zu kennzeichnen?
  • Bei dem Verwendungszweck auf der Proforma-Rechnung muss „Gift“ eingetragen werden. 

1.2 Erhält der Empfänger die Sendung Zoll- und/oder Abgabenfrei?

  • Grundsätzlich sind Waren, die nicht kommerziellen Zwecken dienen, bis zu einem Gesamtwert von 150.000 Won (inkl. Portogebühr) zollbefreit. Einschränkungen hinsichtlich der Menge gibt es jedoch auch bei bestimmten Lebensmitteln (siehe Importbestimmungen des Koreanischen Zollamtes) und Alkohol. Übersteigt die Menge der alkoholischen Getränke 1 Flasche (max. 1 L), wird für jede weitere Flasche eine Zollgebühr von 69 % des Kaufwertes veranschlagt.

1.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Postverkehr?   

  • Hierzu liegen uns leider keine Angaben vor.

1.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -verbote?

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Hierzu liegen uns leider keine Angaben vor. 
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen? 
  • Lebensmittel und alkoholische Getränke müssen, unabhängig vom Verwendungszweck, grundsätzlich angegeben werden. Auch Musik-CDs und Zeitungen fallen unter die Angabepflicht, sollten deren Inhalte die koreanische Verfassung oder den öffentlichen Frieden verletzen.

1.5 Gibt es Abweichungen bei Geschenksendungen von/an Privatpersonen?

  • Nein

2. Geschenksendungen, die im Reiseverkehr mitgenommen werden

Grundfall: Ein Mitarbeiter eines deutschen Unternehmens reist mit dem Flugzeug ins Ausland, um sich dort mit Geschäftspartnern zu treffen. In seinem Reisegepäck hat er verschiedene Geschenke z.B. Konditorgebäck, luftdicht verpackte Lebensmittel, Werbetasse aus Keramik oder Porzellan, Schreibutensilien, Parfüm, alkoholische Getränke (Wein) oder Kaffee, die er beim Meeting überreichen möchte.

2.1 Anmeldung und Deklaration der Geschenksendung    

Ist eine schriftliche Anmeldung notwendig oder können Geschenke vereinfacht angemeldet werden?
  • Eine vorherige schriftliche Anmeldung ist nicht erforderlich.
Welche Dokumente müssen beigefügt werden?
  • Vor der Einreise nach Korea wird jedem Einreisenden ein Antragsformular überreicht. In diesem sind zollpflichtige Artikel einzutragen. Das Formular wird nach Entgegennahme des Gepäcks beim Passieren des Zolls einem Mitarbeiter des Zolls überreicht.

2.2 Kann das Geschenk Zoll- und/oder Abgabenfrei im Reiseverkehr eingeführt werden?

  • Ja, bis zu einem Gesamtwert von 600 $. Für bestimmte Warengruppen fallen unterschiedliche Einfuhrsteuern an. Diese entnehmen Sie bitte der Seite des Korean Customs Service.

2.3 Gibt es allgemeine Wertgrenzen oder produktbezogene Wertgrenzen im Reiseverkehr? 

  • Hierzu liegen uns leider keine Angaben vor. 

2.4 Bestehen für bestimmte Geschenksendungen Einfuhrauflagen bzw. -Verbote?   

Welche Waren dürfen nicht eingeführt werden?
  • Waffen
  • Medikamente und Drogen 
  • Lebensmittel (besonders Früchte und Gemüse)
  • Waren, die laut CITES unter Kontrolle stehen (Elfenbein, Seebärpenis etc.)
  • Falschgeld oder Urheberrechtsverletzungen in Form von Markenfälschungen
  • Bücher, (Musik-) Datenträger oder andere Medien, die die Verfassung und/ oder den öffentlichen Frieden verletzen
  • Waren, die kommerziellen Verwendungszwecken dienen
  • Geld oder Schecks ab einem Gesamtwert von 10.000 $
Welche Waren unterliegen speziellen Einfuhrauflagen?
  • Hierzu liegen uns leider keine Angaben vor.

2.5 Gibt es bei Geschenken an bzw. von Privatpersonen Abweichungen?

  • Nein

3. Landestypische Besonderheiten

3.1 Welche Geschenke sind zwischen Geschäftspartnern üblich?

  • Souvenirs aus der einheimischen Region
  • USB-Sticks mit dem Firmenlogo
  • Visitenkartenhalter
  • Einladung zum Geschäftsessen
Ist es im Geschäftsleben üblich, zu Weihnachten Geschenke zu machen?
  • Ja

3.2 Zu welchen Anlässen bietet es sich an, Geschenke zu machen (Feiertage, Namenstage, Geburtstage, landestypische Geschenkanlässe)?

  • Zum Neujahrsfest (Seollal) und zum Erntedankfest (Chuseok)

3.3 Welche Geschenke sollten unbedingt vermieden werden?

  • Hierzu liegen uns leider keine Angaben vor. 

3.4 Bis zu welchem Betrag sind Geschenke angemessen und mit nationalem Recht vereinbar?

Als Amtsträger gelten nach diesem Gesetz neben Beamten, Angestellten der Verwaltung und der Justiz auch Journalisten und Lehrer an staatlichen und privaten Schulen.
  • Der Höchstbetrag einer Einladung zum Essen liegt bei 30.000 KRW
  • Der Höchstbetrag für Geschenke bei 50.000 KRW 
  • Der Höchstbetrag bei Gratulations- oder Kondolenzgeldern beträgt 100.000 KRW
  • Der Höchstbetrag für Geschenke, die zu mindestens 50 % aus landwirtschaftlichen oder Fischereierzeugnissen bestehen, liegt bei 100.000 KRW. 
Obwohl das Gesetz mehrere Ausnahmen vorsieht, u.a. für Einladungen zum Essen und Geschenke, die aus Höflichkeit gewährt werden, wenn es sich dabei nicht um eine "unmittelbar anhängige Angelegenheit" handelt, ist bei Geschenken an Amtsträger Vorsicht geboten. Für die Strafbarkeit ist ein Nachweis eines Zusammenhanges zwischen der Zuwendung und einer erwarteten oder erbrachten Amtshandlung nicht erforderlich. 
Dieses Merkblatt wurde mit größter Sorgfalt erarbeitet und zusammengestellt. Dennoch kann es sicherlich nicht alle denkbaren Fragen beantworten, und in Zweifelsfällen sollten Sie deshalb die jeweilige AHK vor Ort kontaktieren. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit des Inhalts sowie für zwischenzeitliche Änderungen können wir keine Gewähr übernehmen.

Unser besonderer Dank gilt wie immer den Kolleginnen und Kollegen der deutschen Auslandhandelskammern (AHKs), ohne deren tatkräftige Unterstützung wir diesen Leitfaden nicht hätten realisieren können.

Anregungen und Verbesserungsvorschläge nehmen wir gerne entgegen. Wir wünschen Ihnen eine allzeit gute Reise und ein gutes Händchen bei der Auswahl der Geschenke.