Nachhaltigkeit
FAQ - Häufig gestellt Fragen zum Thema Nachhaltigkeit
Im Folgenden haben wir Ihnen eine Sammlung häufig gestellter Fragen zum Thema Nachhaltigkeit zusammengestellt. Die Antworten sind KI-generiert (Copilot) und von uns redigiert.
- Wie implementiere ich das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen?
- Muss ich mich als kleines Unternehmen überhaupt mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen?
- Welche Themen sollte ich als kleines oder mittleres Unternehmen aus dem Bereich Nachhaltigkeit auf jeden Fall bearbeiten?
- Was verlangt der Gesetzgeber von mir als Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit, ESG und Lieferketten?
- Welche Berichtspflichten habe ich nach der CSRD?
- Wer kontrolliert meinen Nachhaltigkeitsbericht? Kann mein Bericht relevant für die Finanzierung meines Betriebes sein?
- Was ist die Doppelte Wesentlichkeit oder Materialität?
- Welche Berichtsstandards für den Nachhaltigkeitsbericht gibt es?
- Welche Software-Lösungen und Tools unterstützen mich beim Nachhaltigkeitsmanagement?
- Wer ist vom nationalen Lieferkettengesetz betroffen?
- Ich habe einen umfangreichen Fragebogen einer meiner größten Kunden zu meiner Verantwortung im Bereich Menschenrechte erhalten und weiß gar nicht, was ich da eintragen soll.
- Was ist eine Grundsatzerklärung?
- EUDR – Wer ist betroffen?
- Mein größter Kunde will, dass ich mich bei EcoVadis zertifizieren lassen? Was bedeutet das?
- Welche Unternehmen sind von CBAM betroffen?
- CBAM: Wo muss ich mich registrieren?
Wie implementiere ich das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen?
Um Nachhaltigkeit im Unternehmen zu implementieren, können folgende Schritte hilfreich sein:
- Grundsatzerklärung: Formulieren Sie eine Grundsatzerklärung zur Nachhaltigkeitsstrategie.
- Nachhaltigkeitsmanagement: Implementieren Sie ein Nachhaltigkeitsmanagementsystem, das alle relevanten Bereiche abdeckt (Umwelt, Soziales, Unternehmensführung).
- Risikomanagement: Führen Sie eine Risikoanalyse durch, um potenzielle Risiken für Umwelt und Menschenrechte zu identifizieren.
- Maßnahmen und Ziele: Setzen Sie konkrete Maßnahmen und Ziele zur Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung.
- Berichterstattung: Erstellen Sie regelmäßige Berichte über Ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten und -fortschritte.
- Schulungen: Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden in Nachhaltigkeitsthemen. Ihre IHK bietet dazu regelmäßig Angebote vor Ort und digital an.
- Stakeholder-Engagement: Binden Sie Ihre Stakeholder in den Prozess ein und kommunizieren Sie transparent über Ihre Nachhaltigkeitsbemühungen.
Weitere Schritt-für-Schritt-Anleitungen und Leitfäden haben wir Ihnen hier zusammengestellt.
Muss ich mich als kleines Unternehmen überhaupt mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen?
Ja, auch kleine und mittlere Unternehmen sollten sich mit dem Thema Nachhaltigkeit beschäftigen. Dies ist nicht nur aufgrund gesetzlicher Anforderungen wichtig, sondern auch, um Wettbewerbsvorteile zu erzielen, Risiken zu minimieren und das Vertrauen von Kunden und Geschäftspartnern zu gewinnen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer CSR-Seite.
Welche Themen sollte ich als kleines oder mittleres Unternehmen aus dem Bereich Nachhaltigkeit auf jeden Fall bearbeiten?
Kleine und mittlere Unternehmen sollten sich auf folgende Nachhaltigkeitsthemen konzentrieren:
- Umwelt: Klimaschutz, Ressourcenschonung, Vermeidung von Umweltverschmutzung.
- Soziales: Faire Entlohnung, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Achtung der Menschenrechte.
- Unternehmensführung: Vermeidung von Korruption, transparente Anreizsysteme, verantwortungsvolle Steuermoral.
Mehr zu den Bereichen finden Sie auf unserer Seite zum Nachhaltigkeitsmanagement.
Was verlangt der Gesetzgeber von mir als Unternehmen zum Thema Nachhaltigkeit, ESG und Lieferketten?
Der Gesetzgeber verlangt von Unternehmen:
- ESG: Berichterstattung über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD).
- Lieferkettengesetz: Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, einschließlich Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie Berichterstattung. Finden Sie hier mehr Informationen, inwiefern Sie vom Europäischen und Deutschen Lieferkettengesetz betroffen sind.
Weitere relevante Gesetze und Regularien finden Sie in dieser Übersicht.
Welche Berichtspflichten habe ich nach der CSRD?
Unternehmen müssen nach der CSRD über ihre Nachhaltigkeitsstrategie, Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte berichten. Dies umfasst allgemeine Angaben, themenspezifische Standards und sektorspezifische Standards.
Wer kontrolliert meinen Nachhaltigkeitsbericht? Kann mein Bericht relevant für die Finanzierung meines Betriebes sein?
Die Berichte nach CSRD werden von Wirtschaftsprüfern geprüft. Ein gut erstellter Nachhaltigkeitsbericht kann die Finanzierung Ihres Betriebes positiv beeinflussen, da Banken und Investoren zunehmend Nachhaltigkeitskriterien und ESG-Scores in ihre Entscheidungen einbeziehen. Einen Überblick über weitere Berichtsstandards finden Sie hier.
Was ist die Doppelte Wesentlichkeit oder Materialität?
Die Doppelte Wesentlichkeit bezieht sich auf die Identifikation von Nachhaltigkeitsthemen, die sowohl finanzielle Auswirkungen auf das Unternehmen haben (finanzielle Wesentlichkeit) als auch Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft (Impact-Wesentlichkeit). Wie Sie bei einer Wesentlichkeitsanalyse vorgehen, finden Sie unter dem Stichwort CSRD.
Welche Berichtsstandards für den Nachhaltigkeitsbericht gibt es?
Relevante Berichtsstandards sind:
- Global Reporting Initiative (GRI)
- European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
- Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
- ZNU-Standard Nachhaltiger Wirtschaften
Welche Software-Lösungen und Tools unterstützen mich beim Nachhaltigkeitsmanagement?
Es gibt verschiedene Softwarelösungen und Tools, die beim Nachhaltigkeitsmanagement unterstützen, wie z.B.:
- EcoVadis
- openESG
- CSR Risiko-Check
Wer ist vom nationalen Lieferkettengesetz betroffen?
Das Deutsche Lieferkettengesetz betrifft Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Indirekt können auch kleinere Unternehmen betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferkette eines größeren Unternehmens sind.
Ich habe einen umfangreichen Fragebogen einer meiner größten Kunden zu meiner Verantwortung im Bereich Menschenrechte erhalten und weiß gar nicht, was ich da eintragen soll.
Sie sollten eine Risikoanalyse durchführen und dokumentieren, welche Maßnahmen Sie zur Einhaltung der Menschenrechte in Ihrer Lieferkette ergriffen haben. Dazu gehören Grundsatzerklärungen, Präventionsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen.
Was ist eine Grundsatzerklärung?
Eine Grundsatzerklärung nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein Dokument, in dem die Geschäftsleitung die Verpflichtung zur Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards festhält und die Strategie zur Umsetzung dieser Verpflichtungen darlegt.
EUDR – Wer ist betroffen?
Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) betrifft Unternehmen, die bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse in die EU ein- oder ausführen, die nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen dürfen.
Mein größter Kunde will, dass ich mich bei EcoVadis zertifizieren lassen? Was bedeutet das?
EcoVadis ist eine unabhängige Plattform, die Unternehmen auf ihre gesellschaftliche Verantwortung (Corporate Social Responsibility, CSR) und Nachhaltigkeitsleistung bewertet. Das Bewertungssystem von EcoVadis deckt eine breite Palette von Themen ab, darunter Umweltschutz, Arbeits- und Menschenrechte, Ethik und nachhaltige Beschaffung. Unternehmen nutzen diese Bewertungen, um die Nachhaltigkeitsleistung ihrer Lieferketten zu verbessern und Risiken zu minimieren. EcoVadis bietet eine objektive und transparente Methode zur Bewertung und ermöglicht Unternehmen, ihre CSR-Praktiken zu vergleichen und zu verbessern.
Welche Unternehmen sind von CBAM betroffen?
Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) betrifft Unternehmen, die bestimmte CO2-intensive Produkte in die EU importieren.
CBAM: Wo muss ich mich registrieren?
Unternehmen müssen sich bei der zuständigen nationalen Behörde registrieren, um am CBAM teilzunehmen.