Nachhaltigkeit
Gesetzliche Rahmen und Regularien
Politische Rahmenbedingungen: Welche Gesetze und Vorgaben für den Bereich Nachhaltigkeit relevant sind. Hier finden Sie einen Überblick.
- Gesetzliche Rahmenbedingungen im Überblick
- Agenda 2030 und die SDGs
- Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
- UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- EU-Green Deal
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- EU-Lieferkettengesetz - Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD
- Deutsches Lieferkettengesetz
- Entwaldungsfreie Lieferketten
- EU-Taxonomie
- EU-Verordnung zu Konfliktmineralien
- Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
Gesetzliche Rahmenbedingungen im Überblick
Hintergrund
- Agenda 2030 und die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) der UN
EU-Green Deal
- EU-Klimagesetz
- Emissionsreduktion 55 Prozent bis 2030
- Klima-Neutral bis 2050
- Klimaschutzgesetz (DE)
- Emissionsreduktion 65 Prozent bis 2030
- Klima-Neutral bis 2045
Agenda 2030 und die SDGs
Die von den Vereinten Nationen formulierten und von den Staats- und Regierungschefs verabschiedeten globalen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals) beinhalten konkrete politische Zielsetzungen, die auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene eine nachhaltige Entwicklung anstoßen sollen. Die 17 Ziele und 169 Unterziele wurden als Nachfolger der Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) entworfen und traten am 1. Januar 2016 mit einer Laufzeit von 15 Jahren in Kraft. Die Agenda 2030 wurde von der Bundesregierung in die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie überführt.
Welche Rolle spielen die SDGs für Unternehmen in Schleswig-Holstein?
Unternehmen können Ihrer Beitrag zur Erreichung der Ziele leisten. Die Agenda 2030 bietet dabei ein Rahmenwerk, mit dem sich unternehmerische Tätigkeiten bewerten lassen. Diese Leitfäden bieten "Hilfe zur Selbsthilfe":
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Die Borschüre Die Sustainable Development Goals für und durch KMU von RENN.nord ermöglicht, die eigenen Unternehmensaktivitäten und deren Bezüge zu und Auswirkungen auf die UN-Nachhaltigkeitsziele und der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie herzustellen.
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Das Handout SUSTAINABLE DEVELOPMENT GOALS PRAXISNAH UMSETZEN von Unternehmensgrün e.V. erläutert praxisnahe Umsetzungsstrategien und stellt gute Beispiele vor.
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Der SDG-Wegweiser für kleine und mittlere Unternehmen von BIHK und LfU unterstützt, die Nachhaltigkeitsziele in der betrieblichen Praxis zu implementieren. Der Leitfaden bietet pragmatische Hilfestellungen, Praxisbeispiele und Arbeitsmaterialien für einen effizienten und wirkungsvollen Umgang mit den SDGs.
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Eine weitere praktische Anleitung für Unternehmen bietet der SDG-Kompass, der von der GRI, dem UN Global Compact und dem World Business Council for Sustainable Development (WBCSD) entwickelt wurde. Er erläutert, wie die SDGs sich auf Ihr Unternehmen auswirken und bietet Werkzeuge und Informationen, um Nachhaltigkeit in Ihrer Geschäftsstrategie zu verankern.
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Der Leitfaden Geschäftsoptionen mit dem Green Deal der IHK Darmstadt gibt Anregungen, wie man die SDGs nutzt, um sich neue Geschäftsfelder zu erschließen. Dazu arbeitet er die 17 Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen ab und gibt Hinweise, wo Potenziale für Geschäftsentwicklungen liegen.
Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
Die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sind als soziale Mindeststandards weltweit anerkannt und haben den Charakter von universellen Arbeitsrechten, die für alle Länder – unabhängig vom Stand der wirtschaftlichen Entwicklung – Gültigkeitsanspruch haben. Sie umfassen die vier Grundprinzipien:
- Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen,
- Beseitigung von Zwangsarbeit,
- Abschaffung von Kinderarbeit,
- sowie das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Durch die sogenannte “Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit” bekannten sich 1998 alle ILO-Mitgliedsstaaten zu den Kernarbeitsnormen. Die Fortschritte der Länder bei der Ratifizierung und Umsetzung der Erklärung in nationales Recht sowie Verstöße gegen sie werden regelmäßig überprüft und erörtert.
Weitere Informationen: www.ilo.org
UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte
Die UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte wurden 2011 durch den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen verabschiedet, um in Zeiten der Globalisierung die Rolle von Staaten und Wirtschaft in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte zu definieren. Sie beruhen auf der Arbeit von Prof. John Ruggie unter Einbezug von privaten und staatlichen Akteuren. Die Prinzipien zeigen menschenrechtliche Pflichten von Staaten (menschenrechtliche Schutzpflicht) und die Verantwortung von Unternehmen (menschenrechtliche Sorgfalt) in globalen Wertschöpfungs- und Lieferketten auf und formulieren die Rechte von Betroffenen auf Zugang zu wirksamer Abhilfe und Wiedergutmachung.
Weitere Informationen: UN Leitlinien Wirtschaft und Menschenrechte
OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Die OECD-Leitsätze beschreiben allgemeine Erwartungen an Unternehmen bei ihren weltweiten Aktivitäten im Umgang mit Gewerkschaften, im Umweltschutz, im Bereich Menschenrechte, bei der Korruptionsbekämpfung und hinsichtlich der Wahrung von Verbraucherinteressen. So bieten sie multinationalen Unternehmen einen umfassenden Verhaltenskodex bei Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern. In den Mitgliedsstaaten gibt es Nationale Kontaktstellen, an die Verstöße gegen die Leitsätze gemeldet werden können. Die vorgebrachten Fälle werden im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens mit dem betreffenden Unternehmen erörtert. Auch wenn ein Verstoß zunächst keinen rechtsverbindlichen Charakter innehat, so kann mit der Veröffentlichung der Mitteilung ein hoher Reputationsschaden für das jeweilige Unternehmen einhergehen.
Weitere Informationen: OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen
EU-Green Deal
Mit dem "Green Deal" hat die Europäische Union 2019 einen der weltweit ambitioniertesten Fahrpläne für eine nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft auf den Weg gebracht. Ziel des klima- und umweltpolitischen Programms ist es, die EU bis zum Jahr 2050 zum ersten treibhausgasneutralen Staatenverbund weltweit umzubauen. Treibhausgas- sowie Schadstoffemissionen sollen auf nahezu Null reduziert werden.
Mehr Informationen zum Green Deal finden Sie auf unserer Seite Klimaschutz und CO2-Reduktion und der Website der DIHK zum European Green Deal.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Das Gesetz zur Umsetzung der CSR-Richtlinie (CSR-RUG) trat 2017 in Kraft. Betroffene Unternehmen müssen nicht-finanzielle Informationen offenlegen. Diese beinhalten unter anderem Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung und die Folgen des jeweiligen Geschäftsmodells für Umwelt und Gesellschaft.
Die EU hat 2022 mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) weitreichende Änderungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen beschlossen. Zukünftig müssen weitaus mehr Unternehmen als bislang im Lagebericht über Nachhaltigkeit berichten. Die Anwendung der neuen European Sustainability Reporting Standards ist dabei ebenso wie eine externe Prüfung verpflichtend vorgeschrieben.
Sie sind nicht sicher, ob Sie berichtspflichtig sind? Dann finden Sie hier mehr Informationen zur Corporate Sustainability Reporting Directive.
EU-Lieferkettengesetz - Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD
Der europäische Green Deal sieht vor, Nachhaltigkeit stärker in den Corporate Governance Rahmen zu integrieren. Unter anderem werden eine Verpflichtung der Unternehmensleitung zur Identifizierung, Vermeidung und Verminderung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie die Verankerung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Geschäftsstrategie inkl. der Festsetzung messbarer Nachhaltigkeitsziele vorgesehen.
Die Europäische Kommission verabschiedete am 23. Februar 2022 den Entwurf einer Richtlinie über Nachhaltigkeitspflichten von Unternehmen („EU Lieferkettengesetz“). Der Entwurf geht in weiten Teilen über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die darin enthaltenen Sorgfaltspflichten hinaus.
Das deutsche Gesetz müsste dem aktuellen Entwurf nach bereits bald verschärft werden.
Lesen Sie hier mehr zum EU-Lieferkettengesetz.
Deutsches Lieferkettengesetz
Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten ("Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz" oder kurz auch "Lieferkettengesetz") verabschiedet.
Ziel des Gesetzes ist es, Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen, indem große Unternehmen mit Sitz in Deutschland dazu verpflichtet werden, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette zu beachten.
Da auch kleinere Unternehmen als Zuliefererbetriebe indirekt von dem Gesetz betroffen sein können, wird allen Unternehmen empfohlen, sich mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.
Lesen Sie hier mehr zum Deutschen Lieferkettengesetz.
Entwaldungsfreie Lieferketten
Achtung! Aktuell wird eine Verschiebung um ein Jahr diskutiert
Nach der EU-Entwaldungs-Verordnung (EUDR) dürfen bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- oder ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Erfasst sind bestimmte Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse. Für Erzeugnisse, die innerhalb der EU hergestellt werden, gelten die gleichen Anforderungen wie für in Anhang I aufgeführten Erzeugnisse, die außerhalb der EU hergestellt werden.
Laut der EUDR dürfen Unternehmen in Zukunft bestimmte Produkte und Rohstoffe in die, beziehungsweise aus der EU, nur noch ein- oder ausführen, wenn ihnen vom Lieferanten eine Sorgfaltserklärung vorliegt, die besagt, dass ein Produkt nicht von einer nach dem 31. Dezember 2020 abgeholzten Fläche stammt und nach diesem Datum auch nicht zu einer anderweitigen Schädigung von Wäldern geführt hat.
Die Unternehmen müssen außerdem nachweisen, dass die Menschenrechte und Rechte indigener Völker bei der Produktion geachtet werden. Weiterhin müssen die Erzeuger Geoinformationsdaten zur Verfügung stellen, aus denen hervorgeht, wo sich die jeweiligen Anbauflächen befinden. Dadurch kann beispielsweise anhand von Satellitendaten die Richtigkeit der Erklärung überprüft werden. Weitere Informationen sind auch im Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz enthalten.
Hier finden Sie vertiefende Informationen zu Entwaldungsfreien Lieferketten.
EU-Taxonomie
Zum 1. Januar 2022 ist die Taxonomie-Verordnung der Europäischen Union in Kraft getreten. Sie definiert anhand detaillierter Kriterien, was unter ökologisch nachhaltigem Wirtschaften in verschiedenen Branchen zu verstehen ist. Die Taxonomie-Verordnung ist der zentrale Baustein des Sustainable Finance Package im European Green Deal, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden will.
Ziel von "Sustainable Finance" ist die Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft und Gesellschaft. Sustainable Finance sieht unter anderem umfassende Berichtspflichten für den Finanzsektor vor. Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater, die "grüne" Finanzprodukte anbieten, müssen beispielsweise offenlegen, inwiefern sie sich bei der Einstufung der Finanzprodukten als nachhaltig an den Kriterien der EU-Taxonomie orientieren.
Verbunden mit den neuen Offenlegungspflichten in der Finanzwirtschaft sind auch neue Berichtspflichten für die Realwirtschaft. So müssen Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern ab dem Jahr 2022 (für das Geschäftsjahr 2021) offenlegen, inwiefern sie die Taxonomie-Kriterien einhalten.
EU-Verordnung zu Konfliktmineralien
Am 1. Januar 2021 trat die EU-Verordnung über Konfliktmineralien in Kraft ((EU) 2017/821). Das bedeutet, dass seit Januar 2021 für EU-Importeure so genannter Konfliktmineralien (Gold, Zinn, Tantal und Wolfram) weitgehende Sorgfalts- bzw. Prüfpflichten entlang der Lieferkette verbindlich wurden, um die Finanzierung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen in Konflikt- oder Hochrisikogebieten einzudämmen.
Zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Sorgfaltspflichten bei den geschätzt 200 betroffenen Unternehmen in Deutschland ist die Deutsche Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR) bei der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).
Unterstützung für betroffene Unternehmen
Die EU-Kommission hat unverbindliche Leitlinien für Unternehmen zur Bestimmung von Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie Lieferkettenrisiken (Empfehlung (EU) 2018/1149) veröffentlicht.
Die EU-Kommission hat das Online-Portal “Due Diligence Ready“ eröffnet, um betroffene Unternehmen (insbesondere KMUs) bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltsanforderungen im Rahmen der Beschaffung von Mineralien sowie bei der Einhaltung der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien einzuhalten.
Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hält auf Ihrer Website Hintergrundinformationen sowie FAQs bereit.
Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie
Die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) ist zentraler Baustein der Nachhaltigkeitspolitik in Deutschland. Die Strategie konkretisiert die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen für Deutschland, macht die konkreten Ziele mit klar definierten Indikatoren messbar, und definiert Maßnahmen zur Zielerreichung. Die Indikatoren werden vom Statistischen Bundesamt jährlich erhoben.
Bei der Aktualisierung der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in 2021 wurden zuletzt sechs Transformationsbereiche identifiziert, die kohärentes politisches Vorgehen fördern sollen:
- Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit
- Energiewende und Klimaschutz
- Kreislaufwirtschaft
- Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende
- Nachhaltige Agrar- und Ernährungssystem
- Schadstofffreie Umwelt
Die Strategie gilt somit nicht nur als Grundlage für politische Reformen, sondern soll auch ein verändertes Verhalten von Unternehmen und Verbrauchern anstoßen.