Nachhaltigkeit

Deutsches Lieferkettengesetz

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (LkSG) auch als Lieferkettengesetz bezeichnet, verpflichtet deutsche Unternehmen, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und Umweltstandards besser nachzukommen.
Das LkSG wurde im Juli 2021 beschlossen und gilt seit dem 1. Januar 2024 für Betriebe mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Mittlerweile haben viele direkt betroffene Unternehmen die Verantwortung auch bei kleineren Zulieferern hinterfragt, obwohl diese nicht von dem Gesetz betroffen sind. So können alle Betriebe, egal wie viele Mitarbeiter sie beschäftigen, zukünftig von dem Gesetz indirekt betroffen sein.

Mögliche Risiken für kleine und mittlere Unternehmen

Diese Betroffenheit entsteht, wenn ein kleine oder mittleres Unternehmen (KMU) als Teil der Lieferkette mit einem Kunden zusammenarbeitet, der mittel- oder unmittelbar unter das LkSG fällt. Daher sollten sich alle Unternehmen mit dem Gesetz auseinanderzusetzen.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz gilt im ersten Schritt nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter und soll Menschenrechte schützen und negative Einflüsse auf die Umwelt vermeiden. Trotzdem können auch kleinere und mittlere Unternehmen ebenfalls betroffen sein. Diese Betroffenheit entsteht, wenn ein kleines oder mittleres Unternehmen, als Teil der Lieferkette, mit einem Kunden zusammenarbeitet, der mittel- oder unmittelbar unter das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz fällt.
Ein Beispiel: Ein KMU soll seinem Kunden schriftlich bestätigen, dass es seiner Sorgfaltspflicht gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz schon nachkommt und die Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für seine Produkte und Dienstleistungen (und die der unmittelbaren Zulieferer) erfüllt. Seitens des Unternehmens ist eine Prüfung dieser Vorgaben allerdings noch nicht erfolgt.

Welche Optionen bestehen?

Option 1: Unterzeichnung der Bestätigung ohne Durchführung einer Prüfung

Risiko: Bei möglichen (bisher nicht bekannten) Verstößen gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im eigenen Unternehmen oder bei unmittelbaren (direkten) Zulieferern, wird die vom Kunden geforderte Sorgfaltspflicht nicht erfüllt. Es können zivilrechtliche Inanspruchnahmen seitens des Kunden drohen. Es besteht keine Haftung gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz , da das KMU vom Gesetz nicht unmittelbar betroffen ist.

Option 2: Unterzeichnung der Bestätigung verweigern

Risiko: Durch die Weigerung des KMU besteht die Gefahr den Kunden zu verlieren, da sich dieser ein anderes Unternehmen suchen könnte, das die Bestätigung unterzeichnet.

Option 3: Keine Unterzeichnung der Bestätigung, bevor eine Prüfung durchgeführt wurde

Risiko: Durch eine Prüfung wird das Risiko reduziert. Sollte ein Verstoß im Zuge der Lieferkette eintreten, kann das KMU nachweisen, dass es gemäß der schriftlich gegebenen Bestätigung gehandelt hat.

Welche Tätigkeiten sind für Option 3 notwendig, sofern vertraglich gefordert?

Aufgrund des Lieferkettengesetzes ist die Einrichtung eines Risikomanagements notwendig. Dazu gehören:

Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte

Globales Wirtschaften ist komplex. Unternehmen jeder Größe stehen vor Herausforderungen, wenn es um die Umsetzung von menschenrechtlicher Sorgfalt, Umwelt- und Sozialstandards geht. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Unternehmen weltweit.
Dazu sollen die Unternehmen die fünf Prinzipien der unternehmerischen Sorgfaltspflicht beachten und umsetzen:
  1. Politik formulieren, die die Sorgfaltspflicht adressiert
  2. Risiken analysieren, wo Menschrechte gefährdet sein könnten
  3. Maßnahmen festlegen, um zu verhindern, dass es zu Verstößen kommt
  4. Bericht erstellen über 1. bis 3.
  5. Beschwerdemöglichkeit für Betroffene schaffen
Der Helpdesk ist ein kostenloses Unterstützungsangebot der Bundesregierung.

KMU Kompass

Der KMU-Kompass ist ein kostenloser Leitfaden für die Umsetzung der fünf Prinzipien (siehe Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte) zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht. Dieses digitale Online-Tool begleitet Schritt für Schritt zu den Fragen, wer im Unternehmen zuständig ist und welche Ziele verfolgt werden.

Hinweise für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Die Bundesregierung hat hier Informationen rund um das Lieferkettengesetz zusammengestellt.

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