Gaststättenunterrichtung und Lebensmittelhygieneschulung
Rechtliche Grundlage
Wer eine Gaststätte, egal ob Dönerbude, Bar, Imbiss, Restaurant, o.ä. mit Alkoholausschank eröffnen oder übernehmen will, benötigt dazu eine Gaststättenerlaubnis . Diese ist bei der örtlich zuständigen Stadtverwaltung zu beantragen.
Für die Antragstellung ist der Unterrichtsnachweis einer IHK nach § 4 Gaststättengesetz (GastG) erforderlich, worunter die sogenannte Gaststättenunterrichtung verstanden wird.
Das (GastG) sieht nur eine Unterrichtung über die “Grundzüge” vor, der angehende Gastwirt mag also selber entscheiden, ob und inwieweit er sich eingehende Kenntnisse über das Lebensmittelrecht verschafft.
Der Gesetzgeber hat nach ausführlicher Abwägung des Pro und Contra abgelehnt, einen über die Unterrichtung hinausgehenden Sachkundenachweis oder eine sonstige Kenntnisprüfung als Voraussetzung für die selbstständige Tätigkeit im Gaststättengewerbe vorzuschreiben.
Das Gaststättengesetz liegt seit dem 01. September 2006 in der Gesetzgebungskompetenz der Länder. Rheinland-Pfalz hat hiervon noch keinen Gebrauch gemacht, so dass das (Bundes) GastG weiterhin Anwendung findet.
In diesen Bundesländern gibt es eigene Gaststättengesetze, die keine Gaststättenunterrichtung mehr vorsehen:
Bremen, Brandenburg, Hessen und Thüringen. In den übrigen Ländern gilt das (Bundes) GastG.
Bremen, Brandenburg, Hessen und Thüringen. In den übrigen Ländern gilt das (Bundes) GastG.
Konzession
- Warum muss eine Gaststättenunterrichtung erfolgen? (Nr. 3166140)
- Wer muss an der Gaststättenunterrichtung teilnehmen? (Nr. 3166142)
- Wer ist von der Gaststättenunterrichtung befreit? (Nr. 5438902)
- Wo kann ein Antrag auf Erteilung einer Gestattung / Ausschankerlaubnis für öffentliche Veranstaltungen gestellt werden? (Nr. 4774214)
- Wann erlischt die Gaststättenerlaubnis? (Nr. 4893552)
Genehmigungsvoraussetzungen
Besondere Betriebsformen
- Regelungen für Shisha-Betriebe (Nr. 5269210)
- Regelungen für Food Truck oder ortsveränderliche Verkaufsstellen / Verkaufswagen (Nr. 5269258)
Unterrichtung / Schulung / Belehrung
- Lebensmittelhygieneschulung (Nr. 4899986)
- Infektionsschutzbelehrung (Nr. 4899988)
- Was versteht man unter HACCP? (Nr. 3167744)
Lebensmittelrechtliche Voraussetzungen
- Lebensmittelkennzeichnung (Nr. 3167780)
- Was ist bei Getränkeschankanlagen zu beachten? (Nr. 3167784)
- Welche Schankgefäße sind laut Eichordnung erlaubt? (Nr. 3167786)
- Was ist bei Preisangaben auf Getränke- und Speisekarten zu beachten? (Nr. 3167790)
Rechte und Pflichten des Gastwirts
- Jugendschutz/Verbraucherschutz (Nr. 3167900)
- Welche Sperrzeiten gelten für Rheinland-Pfalz? (Nr. 3167904)
- Musik und TV (Nr. 3167896)
- Trinkgelder, Bewirtungskosten, Rechnungen (Nr. 3167908)
Gesetze und Verordnungen
- Gaststättengesetz (GastG) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/gastg/GastG.pdf)
- Gaststättenverordnung RLP (GastVO) (Link: http://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-GastGAVRPpELS)
- 525. Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengewerbe (GastUVwV) (Link: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_24021981_IIB4129040.htm)
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/LFGB.pdf)
- Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/lmhv_2007/LMHV.pdf)
- Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/tier-lmhv/Tier-LMHV.pdf)
- Lebensmittel Informations-Durchführungsverordnung (LMIDV) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/lmidv/LMIDV.pdf)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/IfSG.pdf)
- Lebensmittel-Kennzeichungsverordnung (LMIV) (Link: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02011R1169-20140219&from=EN)
- Lebensmittelzusatzstoff-Durchführungsverordnung (LMZDV) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/lmzdv/LMZDV.pdf)
- Jugendschutzgesetz (JuSchG) (Link: http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html)
- Ladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz (LadöffnG) (Link: http://landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/aa2/page/bsrlpprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=2&numberofresults=2&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-L%C3%96GRPrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1)
Hinweis:
Dieser Artikel ist eine Zusammenfassung der rechtlichen Grundlagen, enthält erste Hinweise und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl der Text mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden.