Was ist bei Getränkeschankanlagen zu beachten?

Hygiene und Sauberkeit gehören zu den obersten Geboten für den Wirt. Die Schankanlage unterliegt deshalb genau festgelegten Bestimmungen für deren Einhaltung immer der Wirt verantwortlich ist.
Getränkeschankanlagen sind Anlagen, aus denen mit oder ohne Betriebsüberdruck Getränke zum Endverbrauch ausgeschenkt werden, jedoch nicht Anlagen, die mit Wasserdampf oder Heißwasser (z.B. Kaffeemaschinen) betrieben werden oder bei denen die Auslaufvorrichtung direkt mit dem Behälter verbunden ist und keine Druckbeaufsichtigung erfolgt (sogenannte “bayerischer Anstich”).

Wo wird die Hygiene bei Getränkeschankanlagen geregelt?

Seit 2005 gibt es keine speziellen Vorschriften mehr für Getränkeschankanlagen. Stattdessen gilt die allgemeine Lebensmittelhygieneverordnung - sie enthält jedoch kaum konkrete Vorgaben.
Daher hat der Normenausschuss “Getränkeschankanlagen” zwischenzeitlich mehrere Normen erarbeitet, die nun konkrete Aussagen über die Hygiene bei Getränkeschankanlagen machen. Normen sind zwar nicht verbindlich wie Vorschriften, beschreiben jedoch den derzeitigen Stand der Technik. Normen haben gegenüber einer Verordnung den Vorteil, dass sie schneller und flexibler dem jeweiligen Stand der Technik angepasst und auf den technischen Fortschritt eingestellt werden können.

Was sollte der Betreiber einer Getränkeschankanlage beachten, wenn es um die Hygiene seiner Getränkeschankanlage geht?

Die verbindliche Vorschrift des § 11 der Getränkeschankanlagenverordnung gibt es nicht mehr. Danach mussten Getränkeschankanlagen nach Bedarf, mindestens jedoch die Getränkeleitungen einschließlich der Zapfarmaturen alle zwei Wochen gereinigt werden.
Es liegt nun in der alleinigen Verantwortung des Betreibers, in welchen Fristen er seine Schankanlage reinigt. Er hat sich dabei aber an dem Stand der Technik zu orientieren, wenn er seiner Verantwortung gerecht werden will, d.h. an den Orientierungswerten für Reinigungsintervalle in der DIN 6650-6. Bezugsquelle für DIN-Normen: https://www.beuth.de
Dort ist festgelegt, dass die regelmäßige Reinigung der Getränkeschankanlagen (u.a. Zapfkopf, Getränkeleitungen, Zapfarmatur) sich an bestimmten, unterschiedlichen Intervallen orientieren soll.
Die Dokumentation für Zapfarmatur, Lochgitter und Ablauf ist zu führen.

Wo ist der Stand der Technik zu erfahren?

Hygienische Vorschriften wie in der LMHV und dem LMBG beinhalten nur wenig Konkretes zur Hygiene von Schankanlagen. Deshalb hat der Normenausschuss spezielle DIN-Normen (z.B. DIN 6650) entwickelt.
DIN-Normen sind zwar nicht verbindlich wie Vorschriften (Gesetze und Verordnungen), sie beschreiben jedoch den derzeitigen Stand der Technik. Nach DIN 6650-6 soll sich die regelmäßige Reinigung der Schankanlage (Zapfkopf, Getränkeleitungen, Zapfarmatur) an folgenden Intervallen orientieren:
Getränk Reinigungsintervall
Fruchtsaft, Fruchtnektar, Fruchtsaftgetränke täglich
Stilles Wasser, alkoholfreies Bier 1 - 7 Tage
Bier (außer alkoholfreies Bier) alle 7 Tage
Wein, kohlensäurehaltiges, alkoholfreies Erfrischungsgetränk, kohlensäurehaltiges Wasser 7 - 14 Tage
Getränkegrundstoff, Spirituosen 30 - 90 Tage

Muss die Inbetriebnahme einer Getränkeschankanlage gemeldet werden?

Nein, weder eine behördliche Meldung noch eine regelmäßige Hygienekontrolle durch einen Sachkundigen ist erforderlich. Die gesetzliche Grundlage dafür wurde aufgehoben.