Food Truck oder orts­veränderliche Verkaufsstellen / Verkaufswagen

Verkaufswagen oder Verkaufsstände brauchen einen Trinkwasseranschluss, um die beschriebenen Anforderungen zu erfüllen.
Ist dies nicht möglich, gibt es transportable Systeme, die mindestens 10 l Trinkwasser mit sich führen und dies auch erhitzen können. Ein 10-l-Auffangbehälter für das Schmutzwasser muss dann ebenfalls vorhanden sein. Ist kein Geschirrspüler vorhanden, benötigen Sie eine Doppelspüle mit fließendem Heiß- und Trinkwasser zum Reinigen des Geschirrs sowie ein Handwaschbecken an Bord, ebenfalls mit fließendem Heiß- und Kaltwasser und einem Seifenspender.
Grundsätzlich muss ein Food Truck die gleichen lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllen wie z.B. ein Restaurant. Das bedeutet von der Warenausgabe über die Dokumentation, dem Verarbeiten und Lagern von Lebensmitteln bis hin zu den Eigenkontrollen wie Temperatur oder Acrylamid-Messung muss ein Food Truck genau wie ein Restaurant alles in einem HACCP-System dokumentieren.
In der DIN 10500/2009-05 sind die Kriterien für “Lebensmittelhygiene – Verkaufsfahrzeuge und ortsveränderliche, nichtständige Verkaufseinrichtungen für leicht verderbliche Lebensmittel – Hygieneanforderungen und Prüfung festgelegt
Die BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat eine Leitlinie für ortsveränderliche Betriebsstätten in Zusammenarbeit mit dem BVLK (Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure) erarbeitet.
Daran muss man unbedingt denken:
  • Einhaltung aller Vorschriften für den sicheren Umgang mit Lebensmitteln
  • Kennzeichnung der Allergene und Zusatzstoffe
  • Bei Eigentransport von Lebensmitteln die Kühlkette einhalten und dokumentieren
  • Kassensystem
  • Arbeitskleidung (Personalhygiene)
Personaltoiletten
Toiletten dürfen keinen direkten Zugang zu Räumen haben, in denen Lebensmittel hergestellt werden, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden. Sie sind in einem hygienisch einwandfreien Zustand zu halten. Sie müssen über eine geeignete hygienische Handwascheinrichtung (Warm- und Kaltwasser in Trinkwasserqualität), geeignete Reinigungs- und Desinfektionsmittelspender sowie eine Möglichkeit zur hygienischen Händetrocknung, z.B. Einmalhandtücher, verfügen. Sofern betriebsfremde Toilettenanlagen (wie Toiletten in Einkaufszentren, in Wohnwagen oder Toilettenwagen) genutzt werden, müssen diese die genannten Bedingungen ebenfalls erfüllen.
Wasserschläuche
Die grundsätzliche Anforderungen an Trinkwasser sind in der Trinkwasserverordnung geregelt. Bei dessen Einsatz in der Lebensmittelherstellung unterliegt Trinkwasser jedoch auch dem Lebensmittelrecht. Es wird allgemein akzeptiert, dass bis zur Zapfstelle im ortsveränderlichen Betrieb die Trinkwasserversorgung anzuwenden ist. Das dort entnommene Trinkwasser und der weitere Umgang damit ist dann durch das Lebensmittelrecht geregelt.
Ortsveränderliche Lebensmittelbetriebe werden in der Regel über Schlauchleitungen mit Trinkwasser versorgt. Damit die Wasserqualität der Trinkwasserverordnung entspricht, werden an die Trinkwasserschläuche entsprechende Anforderungen gestellt.

Schläuche, die mit den Prüfzeichen
  • “DVGW W 270” und
  • “KTW Kat. A”
gekennzeichnet sind, gelten als geeignet für diesen Verwendungszweck. Es wird dringend empfohlen, neue Schläuche nur noch mit entsprechender Kennzeichnung anzuschaffen. Die Trinkwasserschläuche sind so zu kennzeichnen, dass sie nicht mit anderen Schläuchen, z.B. Abwasserschläuchen verwechselt werden können. Sehr bewährt hat sich, unterschiedliche Schlauchfarben für Trinkwasser und Abwasser zu verwenden. Nach jedem erneuten Aufbau der Betriebsstätte ist vor dem betriebsseitigen Anschluss eine gründliche Spülung des Schlauches erforderlich (Empfehlung: 15 Minuten). Die Anschlussstücke sind sauber zu halten. Schläuche müssen vor jedem erneuten Aufbau entleert, gereinigt und desinfiziert sowie gründlich gespült werden.
Bitte beachten Sie auch den Fachartikel der IHK Stuttgart zu den einzelnen Anforderungen an einen Food Truck.