Wo kann ein Antrag für öffentliche Veranstaltungen gestellt werden?


Die Erteilung einer Gestattung / Ausschankerlaubnis für öffentliche Veranstaltungen muss wie folgt beantragt werden:
  1. Für die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen bei denen alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgegeben werden sollen, erteilt das Standes-, Rechts- und Ordnungsamt eine entsprechende Gestattung/Ausschankerlaubnis.
  2. Gestattungen für Volksfeste, Messen sowie alle festzusetzenden Veranstaltungen erteilt das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften.
Beantragung:
  • schriftlich
  • mindestens 3 Wochen vor Festbeginn