Warum muss eine Gaststättenunterrichtung erfolgen?
Nach § 4 Abs. 1 Satz 4, Gaststättengesetz (GastG) wird die Gaststättenerlaubnis (Konzession) nur dann erteilt, wenn der Antragsteller anhand einer Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer nachweist, dass er über die Grundzüge der für den Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft notwendigen lebensmittelrechtlichen Kenntnisse unterrichtet worden ist und mit ihnen als vertraut gelten kann.
Hierunter sind die wichtigsten Vorschriften des Lebensmittelrechts zu verstehen, die den Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsschäden, Täuschung und Irreführung bezwecken.
Gewerbebetreibende einer Gaststätte o.ä., die täglich mit Lebensmitteln in Kontakt kommen müssen wissen, wie diese zu behandeln oder aufzubewahren sind und wie die notwendigen Hygieneregeln lauten.
Eine falsche Behandlung von Lebensmitteln, das Nichtbeachten der Hygienevorschriften beeinträchtigt die Qualität der Speisen und Getränke und birgt somit eine Gefahr für die Gäste.
Bei Nichtbeachtung der Vorschriften, können Bußgelder fällig werden, auch der Entzug der Erlaubnis ist möglich.