Metallfeinbearbeiter/-in
Metallfeinbearbeiter/in ist ein Ausbildungsberuf für Menschen mit Behinderung. Die 3- bzw. 3,5-jährige Ausbildung wird in der Industrie, im Handwerk oder in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation durchgeführt. Die Ausbildung orientiert sich an folgenden anerkannten Ausbildungsberufen:
- Feinwerkmechaniker/in
- Industriemechaniker/in
- Zerspanungsmechaniker/in
Es handelt sich um eine Berufsausbildung nach den §§ 66 BBiG (Regelung beruflicher Ausbildung Benachteiligter) nach Vermittlung durch die Agentur für Arbeit.
Organisation der Ausbildung
Thema | Dokumente und Inhalte |
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Allgemeines zum Ausbildungsberuf | |
Gesetzliche Rahmen | Ausbildungsbeginn Ausbildungsordnung (Mitgliederbereich) Ausbildungsvergütung Berufsausbildungsvertrag Berufsbildungsgesetz Wer darf ausbilden? |
Weitere Fragen zur Ausbildung? | Ihre Ansprechpartner |
Nach der Ausbildung | Weiterbildung |
Abschlussprüfung
Thema | Dokumente und Inhalte |
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Prüfung (Abschlussprüfung) |
Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 338 KB) |
Vorzeitige Zulassung | Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung |
Verlängerung und Wiederholung | Wiederholungsprüfung inkl. Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses |
Ohne Ausbildung zur Prüfung | Externenprüfung |
Termine | Anmeldetermine Prüfungstermine |
Das Ergebnis | Prüfungsergebnisse online Punkteschlüssel |
Ersatzausfertigung und Lehrzeitbescheinigung | Antrag auf Ersatzausfertigung des IHK-Prüfugszeugnisses und Lehrzeitbescheinigung |
Weitere Fragen zur Prüfung? | Ihre Ansprechpartner |
Unter "Downloads" finden Sie eine Übersicht der Gebühren in der Berufsbildung (siehe Punkt "B").