Maschinen- und Anlageführer/-in
Maschinen- und Anlagenführer/-in arbeiten in nahezu allen Produktionsbereichen unterschiedlicher Branchen. Sie führen prozessorientiert integrierte Fertigungsaufgaben aus. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Steuerung des Materialflusses für Produktionsmaschinen und -anlagen und die Qualitätssicherung. Im zweiten Ausbildungsjahr kann zwischen den folgenden Schwerpunkten gewählt werden: Metall- und Kunststofftechnik, Nahrungsmitteltechnik, Textiltechnik und Textilveredelung sowie Druckweiterverarbeitung und Papierverarbeitung. Durch eine Anrechnungsregelung soll der Übergang in einen drei- bzw. dreieinhalbjährigen Ausbildungsberuf ermöglicht und gefördert werden.
Organisation der Ausbildung
Thema | Dokumente und Inhalte |
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Allgemeines zum Ausbildungsberuf | |
Gesetzliche Rahmen | Ausbildungsbeginn Ausbildungsordnung (Mitgliederbereich) Ausbildungsvergütung Berufsausbildungsvertrag Berufsbildungsgesetz Wer darf ausbilden? |
Weitere Fragen zur Ausbildung? | Ihre Ansprechpartner |
Nach der Ausbildung | Weiterbildung |
Abschlussprüfung
Thema | Dokumente und Inhalte |
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Prüfung (Abschlussprüfung) |
Merkblatt zum Antrag für die Praktische Aufgabe (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 132 KB) Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 338 KB) |
Vorzeitige Zulassung | Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung |
Verlängerung und Wiederholung | Wiederholungsprüfung inkl. Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses |
Ohne Ausbildung zur Prüfung | Externenprüfung |
Termine | Anmeldetermine Prüfungstermine |
Das Ergebnis | Prüfungsergebnisse online Punkteschlüssel |
Ersatzausfertigung und Lehrzeitbescheinigung | Antrag auf Ersatzausfertigung des IHK-Prüfugszeugnisses und Lehrzeitbescheinigung |
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Unter "Downloads" finden Sie eine Übersicht der Gebühren in der Berufsbildung (siehe Punkt "B").