Industriekeramiker/-in

Der/die Industriekeramiker/in wird in vier Fachrichtungen unterteilt:
  • Anlagentechnik
  • Dekorationstechnik
  • Modelltechnik und
  • Verfahrenstechnik
Die Industriekeramiker/innen im Fachbereich Anlagentechnik stellen keramische Erzeugnisse her. Hierfür richten sie Produktionsanlagen ein, bedienen und überwachen diese und halten sie auch instand.
Die Industriekeramiker/innen im Fachbereich Dekorationstechnik malen, spritzen oder drucken Dekors auf Porzellan- und Keramikprodukte, die sie auch glasieren.
Die Industriekeramiker/innen im Fachbereich Modelltechnik fertigen Modelle und Formen aus Gips, Kunststoff oder Metall für die Herstellung von keramischen Produkten.
Die Industriekeramiker/innen im Fachbereich Verfahrenstechnik fertigen keramische Erzeugnisse, indem sie keramische Massen und Glasuren sowie Arbeitsformen herstellen, die keramischen Massen formen und die Produkte brennen und veredeln.

Organisation der Ausbildung

Thema
Dokumente und Inhalte
Allgemeines zum Ausbildungsberuf
Gesetzliche Rahmen Ausbildungsbeginn
Ausbildungsordnung (Mitgliederbereich)
Ausbildungsvergütung
Berufsausbildungsvertrag
Berufsbildungsgesetz
Wer darf ausbilden?
Weitere Fragen zur Ausbildung? Ihre Ansprechpartner
Nach der Ausbildung Weiterbildung

Abschlussprüfung

Thema
Dokumente und Inhalte
Prüfung
(Abschlussprüfung)
Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 338 KB)
Vorzeitige Zulassung Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Verlängerung und Wiederholung Wiederholungsprüfung inkl. Antrag auf Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses
Ohne Ausbildung zur Prüfung Externenprüfung
Termine Anmeldetermine
Prüfungstermine
Das Ergebnis Prüfungsergebnisse online
Punkteschlüssel
Ersatzausfertigung und Lehrzeitbescheinigung Antrag auf Ersatzausfertigung des IHK-Prüfugszeugnisses und Lehrzeitbescheinigung
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