Fluggerätemechaniker/-in



Fluggerätemechaniker/Fluggerätemechanikerinnen sind in der Herstellung, Wartung, Inspektion und Instandhaltung von Fluggeräten und deren Antriebsvorrichtungen bei Flugzeugherstellern, Ausrüstern, Fluggesellschaften sowie der Bundeswehr tätig. Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerinnen werden in der Teileproduktion, der Montage, auf Prüfständen, in der Entwicklung, der Erprobung sowie der Instandhaltung und Wartung von flugtechnischen Geräten eingesetzt. Darüber hinaus haben sie eine wichtige Funktion für die Sicherheit im Luftverkehr, da sie auch Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen.
Fluggerätemechaniker/ Fluggerätemechanikerinnenin der Fachrichtung Fertigungstechnik:
  • montieren, demontieren und fertigen Fluggeräteteile sowie Fluggerätsystemkomponenten und halten diese instand,
  • be- und verarbeiten Kunststoffbauteile,
  • führen Mess- und Einstellarbeiten am Fluggerät durch,
  • be- und verarbeiten metallische und nichtmetallische luftfahrtspezifische Werkstoffe.
Fluggerätemechaniker/Fluggerätemechanikerinnenin der Fachrichtung Instandhaltungstechnik:
  • montieren, demontieren und fertigen mechanische, hydraulische und pneumatische Bauteile, Baugruppen oder Systeme von Fluggeräten und halten diese instand,
  • montieren und demontieren elektrische Bauteile,
  • fertigen Fluggeräte ab,
  • be- und verarbeiten metallische sowie nichtmetallische luftfahrtspezifische Werkstoffe,
  • montieren, demontieren und fertigen Fluggerätesysteme sowie Einzelteile oder Baugruppen und halten diese instand,
  • handhaben und warten Bodengeräte
Fluggerätemechaniker/Fluggerätemechanikerinnenin der Fachrichtung Triebwerkstechnik:
  • be- und verarbeiten metallische sowie nichtmetallische luftfahrtspezifische Werkstoffe,
  • montieren, demontieren und fertigen Triebwerke, Triebwerksteile und Anbaugeräte und halten sie instand,
  • testen und erproben Triebwerke und Anbauteile,
  • wuchten Triebwerksteile aus

Organisation der Ausbildung

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Allgemeines zum Ausbildungsberuf
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Abschlussprüfung Teil 1 und Teil 2

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(Abschlussprüfung Teil 1 und 2)
Prüfungsordnung der IHK Rhein-Neckar (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 338 KB)
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Ohne Ausbildung zur Prüfung Externenprüfung
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