Cookie-Hinweis

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.

Weitere Informationen.

Nr. 2333

Branchenspezifische Informationen

Die meisten Existenzgründer können einfach zum Gewerbeamt gehen und ihr Unternehmen anmelden. Für bestimmte Branchen müssen allerdings besondere Voraussetzungen erfüllt werden, um ein entsprechendes Gewerbe anmelden zu können. Beispielsweise muss für den Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel das Bestehen einer entsprechenden Fachkundeprüfung oder ein Ausbildungsabschluss mit entsprechender Qualifikation nachgewiesen werden. Auch eine Existenzgründung im Bewachungsgewerbe, als Makler oder im Verkehrsbereich erfordert besondere Nachweise. Falls Sie unsicher sind, ob für Ihr Vorhaben entsprechende Voraussetzungen zu erfüllen sind, sprechen Sie uns gerne an.
Enno Kähler
Unternehmensgründung und -förderung
Projektleiter