Finanzanlagenvermittler

Finanzanlagenvermittler benötigen seit dem 1. Januar 2013 eine gewerberechtliche Erlaubnis für die Beratung zu bzw. die Vermittlung von Finanzanlagen. Zudem besteht eine Pflicht zur Eintragung in das Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler unverzüglich nach Tätigkeitsaufnahme.