Rechtsgrundlagen
Die Industrie- und Handelskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit Hoheitsträger. Die Übertragung staatlicher Aufgaben zur Wahrnehmung in wirtschaftlicher Selbstverwaltung bedeutet ein Stück Entbürokratisierung und Deregulierung, denn der Staat müsste diese Aufgaben selbst wahrnehmen.
Die nach dem IHK-Gesetz übertragenen Aufgaben basieren auf drei Säulen:
- wirtschaftspolitische Interessenwahrnehmung im IHK-Bezirk, im Bundesland und im Bund,
- Wahrnehmung der öffentlich-rechtlichen Aufgaben, die den IHKs vom Staat übertragen worden sind,
- Service für die Bezirkswirtschaft.
Die Wahrnehmung dieser Aufgaben wird von den IHKs als Service verstanden und angeboten.
Allerdings ist der Nutzen der wirtschaftspolitischen Interessenvertretung auf den verschiedenen Ebenen nicht unmittelbar messbar.
Auch die hoheitlichen Entscheidungen, zu denen u. a. Prüfungen und Gutachten zählen, können durchaus gegen ein IHK-Mitglied ausfallen. Dadurch werden z. B. rechtswidrige Wettbewerbsvorteile zum Nutzen aller IHK-Zugehörigen verhindert.
Rechtsgrundlagen für die Aufgabenerfüllung der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim sind:
- IHK-Gesetz, (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 168 KB)
- Ausführungsgesetz,
- Satzung, (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 70 KB)
- Wahlordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 124 KB),
- Geschäftsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 85 KB),
- Compliance-Kodex (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 75 KB)
- Gebührenordnung,
- Gebührentarif, (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 112 KB)
- Finanzstatut und Anlagen zum Finanzstatut,
- Finanzwirtschaftliche Grundsätze der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim, (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB)
- Zuwendungssatzung,
- Beitragsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB).