Personenbeförderung und Güterkraftverkehr

Wenn Sie sich als Unternehmer im Personenverkehr (dazu zählen Omnibusse, Taxen und Mietwagen) selbstständig machen möchten oder  Transportunternehmer mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben möchten, benötigen dazu eine behördliche Erlaubnis und müssen Ihre finanzielle Zuverlässigkeit sowie Ihre fachliche Eignung nachweisen.