Personenbeförderung und Güterkraftverkehr
Wenn Sie sich als Unternehmer im Personenverkehr (dazu zählen Omnibusse, Taxen und Mietwagen) selbstständig machen möchten oder Transportunternehmer mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben möchten, benötigen dazu eine behördliche Erlaubnis und müssen Ihre finanzielle Zuverlässigkeit sowie Ihre fachliche Eignung nachweisen.
Sammlung Gründung Verkehr
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Fachkundeprüfung/Gründung Güterkraftverkehr
Unternehmensgründer, die mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht gewerblichen Güterkraftverkehr betreiben möchten (Achtung: ab Mai 2022 gilt dies für Auslandstransporte bereits ab 2,5 t), benötigen dazu eine behördliche Erlaubnis. Dazu muss der Unternehmensgründer gegenüber der zuständigen Straßenverkehrsbehörde seine persönliche Zuverlässigkeit, seine finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung nachweisen. Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt in der Regel durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.Die Termine 2025 finden Sie hier
(Beginn schriftliche Prüfung jeweils um 9:00 Uhr):Termin: schriftlich Termin: mündlich 11. Februar 18. Februar 1. April 8. April 11. Juni 18. Juni 30. September 8. Oktober 12. November 19. November Für die verfügbaren Prüfungstermine erfolgt die Anmeldung über das Anmeldeportal. Hilfestellung gibt Ihnen das Merkblatt zur Onlineanmeldung. Sie benötigen dazu eine persönliche E-Mail-Adresse.Änderungen der mündlichen Prüfungstermine behalten wir uns vor. Die angemeldeten Teilnehmer werden hierüber frühzeitig informiert. In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass die Prüfungen vorzeitig ausgebucht sind. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig und ausschließlich schriftlich an.Das Merkblatt für angehende Güterkraftverkehrsunternehmer informiert über die genauen Anforderungen der Straßenverkehrsbehörden, gibt betriebswirtschaftliche Hinweise und Tipps zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung. Der Orientierungsrahmen informiert über die einzelnen Themengebiete der Fachkundeprüfung. -
Fachkundeprüfung / Gründung Omnibus
Der Gründer eines Omnibusunternehmens muss gegenüber der zuständigen Straßenverkehrsbehörde seine persönliche Zuverlässigkeit, seine finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung nachweisen. Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt in der Regel durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.Die Termine 2025 finden Sie hier
(Beginn schriftliche Prüfung jeweils um 9:00 Uhr):Termin: schriftlich Termin: mündlich 11. Februar 18. Februar 1. April 8. April 11. Juni 18. Juni 30. September 8. Oktober 12. November 19. November Für die verfügbaren Prüfungstermine erfolgt die Anmeldung über das Anmeldeportal. Hilfestellung gibt Ihnen das Merkblatt zur Onlineanmeldung. Sie benötigen dazu eine persönliche E-Mail-Adresse.Änderungen der mündlichen Prüfungstermine behalten wir uns vor. Die angemeldeten Teilnehmer werden hierüber frühzeitig informiert. In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass Prüfungstermine vorzeitig ausgebucht sind. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig und schriftlich an.Das Merkblatt für angehende Omnibusunternehmer informiert über die genauen Anforderungen der Straßenverkehrsbehörden und gibt Hinweise zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung. Der Orientierungsrahmen informiert über die einzelnen Themengebiete der Fachkundeprüfung. -
Fachkundeprüfung / Gründung Taxi- und Mietwagenunternehmen
Der Gründer eines Taxi- und Mietwagenunternehmens muss gegenüber der zuständigen Straßenverkehrsbehörde seine persönliche Zuverlässigkeit, seine finanzielle Leistungsfähigkeit und die fachliche Eignung nachweisen. Der Nachweis der fachlichen Eignung erfolgt in der Regel durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer.Die Termine 2025 finden Sie hier
(Beginn schriftliche Prüfung jeweils um 14:00 Uhr):Termin: schriftlich Termin: mündlich 11. Februar 18. Februar 1. April 8. April 11. Juni 18. Juni 30. September 8. Oktober 12. November 19. November Für die verfügbaren Prüfungstermine erfolgt die Anmeldung über das Anmeldeportal. Hilfestellung gibt Ihnen das Merkblatt zur Onlineanmeldung. Sie benötigen dazu eine persönliche E-Mail-Adresse.Änderungen der mündlichen Prüfungstermine behalten wir uns vor. Die angemeldeten Teilnehmer werden hierüber frühzeitig informiert. In Einzelfällen kann es dazu kommen, dass Prüfungstermine vorzeitig ausgebucht sind. Bitte melden Sie sich daher rechtzeitig und ausschließlich schriftlich an.Das Merkblatt für angehende Taxi- und Mietwagenunternehmer informiert über die genauen Anforderungen der Straßenverkehrsbehörden und gibt Hinweise zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung. Der Orientierungsrahmen informiert über die einzelnen Themengebiete der Fachkundeprüfung.