Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
1. Was sind freiverkäufliche Arzneimittel?
Freiverkäufliche Arzneimittel dienen der Selbstbehandlung bei einfachen Befindlichkeitsstörungen. Sie sind außerhalb von Apotheken in Drogerien, Reformhäusern, Supermärkten, Zoohandlungen und im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich. Ihre Wirkungen sind:
- Heilen
- Lindern
- Verhüten und Erkennen von Krankheiten
- Abwehren und Beseitigen von Erregern.
Keine Arzneimittel sind diätetische Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel.
2. Wer darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen?
Nur wer Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Daher müssen der Unternehmer selbst, eine vom Unternehmer mit der Leitung oder dem Verkauf beauftragte Person die Sachkunde besitzen.
Bei mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine Person vorhanden sein, die die erforderliche Sachkunde besitzt.
Die erforderliche Sachkunde besitzt, wer erfolgreich an der IHK-Sachkundeprüfung teilgenommen hat. Folgende Abschlüsse befreien von der Sachkundeprüfung:
a. Pharmaziestudium,
b. Pharmazeutisch-technischer Assistent,
c. Drogist.
b. Pharmazeutisch-technischer Assistent,
c. Drogist.
3. Wie bereiten Sie sich auf die Prüfung vor?
a. Sie können sich selbstständig vorbereiten.
b. Sie können sich auch in einem Kurs mit anderen Teilnehmern auf die Prüfung vorbereiten. Anbieter von Kursen und Literatur finden Sie im Internet.
4. Prüfungsablauf, Termine und Anmeldung
Derzeit bieten wir diese Prüfung nicht an.
Bitte wenden Sie sich dafür direkt an die IHK Oldenburg: