Immobiliardarlehens-
vermittler

Vermittler von Immobiliardarlehen unterliegen seit dem 21. März 2016 neuen Berufsregeln. Neben der persönlichen Zuverlässigkeit und geordneten Vermögensverhältnissen hat der Gründer neben einer Berufshaftpflichtversicherung auch Sachkunde nachzuweisen.