Gleisbauer/-in
Gleisbauer/-innen montieren und verlegen Schienen und Weichen und bauen Bahnübergänge. Außerdem erhalten sie die Betriebssicherheit der Schienenfahrwege, indem sie die Gleise kontrollieren, vermessen und Mängel an den Gleisanlagen beseitigen. So wechseln sie z.B. fehlerhafte und abgenutzte Schienen und Weichen aus, ziehen Schwellenschrauben nach, beseitigen Höhen- und Richtungsfehler, unterfüttern lose liegende Schwellen oder erneuern die Gleisbettung. Hierbei bedienen sie moderne Baumaschinen und ‑geräte sowie spezielle Gleisbau- und Gleisüberwachungsmaschinen.
Arbeitsgebiet
Du kontrollierst Gleisanlagen, verlegst Gleise und Weichen und erneuerst Gleisbetten. Bereits in deinem ersten Lehrjahr der Ausbildung zum Gleisbauer geht es für dich tief unter die Erde. Du lernst wie Baugruben und Schalungen entstehen und wie Dämmungen und Betonmischungen hergestellt werden. Pläne und Skizzen spielen bei der Arbeit eine besonders große Rolle, denn ohne sie, wüsste niemand was eigentlich zu tun ist. Daher ist es nur logisch, dass du bereits im ersten Jahr eine intensive Einweisung bekommst und danach nicht nur weißt, wie man einen Plan liest, sondern auch, wie Skizzen angefertigt werden.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nicht nach dem Ausbildungsberuf, sondern nach der Branche des Ausbildungsbetriebes - maßgeblich ist also, wo ausgebildet wird. Nicht tarifgebundene Betriebe sind verpflichtet, eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen, die die einschlägigen tariflichen Vergütungssätze nicht um mehr als 20 Prozent unterschreiten darf.
Berufsschule
Informationen zur Berufsschule - etwa zur Anmeldung, Freistellung oder Schulpflicht - finden Sie in unseren häufig gestellten Fragen (FAQs).
Prüfungsgebühr
- Gebühren im Rahmen der Ausbildung
Es werden folgende Gebühren, jeweils zum Zeitpunkt der Aufforderung zur Anmeldung zur
- Zwischenprüfung: 218,00 Euro
- Abschlussprüfung: 238,00 Euro
erhoben.Die Gebühren richten sich nach dem dann gültigen Gebührentarif der IHK Nord Westfalen.Wiederholungsprüfung
- 65 Prozent der Gebühr
E-Rechnung
Sie möchten Ihren Gebührenbescheid per E-Mail erhalten? Bitte teilen Sie uns dazu eine zentrale E-Mail-Adresse für den Empfang der Gebührenbescheide an e-rechnung@ihk-nordwestfalen.de mit.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung. Dazu gehören beispielsweise folgende Fortbildungsprüfungen:
- Ausbildung der Ausbilder, Gepr. Industriemeister/-in Chemie, Gepr. Industriemeister/-in Elektrotechnik, Gepr. Industriemeister/-in Glas, Gepr. Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk, Gepr. Industriemeister/-in Lebensmittel, Gepr. Industriemeister/-in Mechatronik, Gepr. Industriemeister/-in Metall, Gepr. Industriemeister/-in Pharmazie, Gepr. Industriemeister/-in Textilwirtschaft, Gepr. Logistikmeister/-in, Gepr. Meister/-in Kraftverkehr, Gepr. Meister/-in für Schutz und Sicherheit, Gepr. Netzmeister/-in, Gepr. Techn. Betriebswirt/-in, Gepr. Techn. Fachwirt/-in
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Fortbildungsmöglichkeiten.