Fortbildungsprüfungen
Industriemeister/-innen der Fachrichtung Lebensmittel planen, steuern und überwachen Arbeitsprozesse in der Produktion verkaufsfertiger Nahrungs- und Genussmittel und stellen die Qualität der Produkte sicher. Sie sind Führungskräfte in der Lebensmittel verarbeitenden Industrie. Hier planen und koordinieren sie Produktionsprozesse unter betriebswirtschaftlichen Aspekten.
Gepr. Industriemeister/-in Lebensmittel
© Bauer Alex/Fotolia
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüften Industriemeister Lebensmittel“ beziehungsweise „Geprüfte Industriemeisterin Lebensmittel“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Technische/-r Betriebswirt/-in erfüllt.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Ernährungsberufen zugeordnet ist,
- eine mit Erfolg abgelegte Abschluss- oder Gesellenprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- über den Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis und über die in Absatz 1 Nummer 2 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters - Fachrichtung Lebensmittel“ aufweisen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung vorzulegen.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist in folgenden Prüfungsbereichen zu prüfen:
- Rechtsbewusstes Handeln,
- Betriebswirtschaftliches Handeln,
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
- Zusammenarbeit im Betrieb,
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die folgenden Handlungsbereiche:
- Technik,
- Organisation und
- Führung und Personal.
1. Der Handlungsbereich Technik enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
a) Lebensmitteltechnologie
b) Betriebstechnik und
c) Warenmanagement
b) Betriebstechnik und
c) Warenmanagement
2. Der Handlungsbereich Organisation enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
a) betriebliches Kostenwesen
b) Planung, Steuerung und Kommunikation
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit,
b) Planung, Steuerung und Kommunikation
c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie Lebensmittelsicherheit,
3. Der Handlungsbereich Führung und Personal enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
a) Personalführung
b) Personalentwicklung und
c) Qualitätsmanagement.
b) Personalentwicklung und
c) Qualitätsmanagement.
Die Bearbeitungszeit beträgt
- für die Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Technik“ 270 Minuten und
- für die Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Organisation“ 240 Minuten.
Prüfungszeiten
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Prüfungsbereich | Tag 1 | Uhrzeit |
---|---|
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten |
8:30 - 10:00 Uhr |
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung |
10:30 - 12:00 Uhr |
Rechtsbewusstes Handeln | 12:30 - 14:00 Uhr |
Prüfungsbereich | Tag 2 | Uhrzeit |
---|---|
Betriebswirtschaftliches Handeln | 8:30 - 10:00 Uhr |
Zusammenarbeit im Betrieb | 10:30 - 12:00 Uhr |
Handlungsspezifische Qualifikationen
Prüfungsbereich | Uhrzeit |
---|---|
1. Situationsaufgabe Handlungsbereich Technik | 8:30 - 13:00 Uhr |
2. Situationsaufgabe Handlungsbereich Organisation | 8:30 -12:30 Uhr |
Fachgespräch
Im Fachgespräch wird eine Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Personal“ gestellt. Der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin soll nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, betriebliche Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und einer begründetet Lösung zuzuführen. Die Lösungsvorschläge sollen in einer Präsentation erläutert werden.
Das Fachgespräch mit Präsentation (Einzelprüfung) dauert 30 Minuten. Dabei soll die Präsentation in der Regel mindestens zehn Minuten und höchstens 15 Minuten dauern. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten.
Das Fachgespräch mit Präsentation (Einzelprüfung) dauert 30 Minuten. Dabei soll die Präsentation in der Regel mindestens zehn Minuten und höchstens 15 Minuten dauern. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten.
Hinweise zum Bestehen: Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsbereichen jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
- Anmeldung zur Prüfung
- Merkblatt zur Prüfungsanmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 44 KB)
- Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB)
Wichtiger Hinweis: Ob die Prüfung zum gewünschten Zeitpunkt auch durchgeführt wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest und ist von der Teilnehmerzahl abhängig. Wir empfehlen Ihnen frühzeitig (früher als sechs Monate vor dem Prüfungstermin) Kontakt mit uns aufzunehmen.
Sollte die Prüfung nicht angeboten werden, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung vor einer anderen IHK abzulegen. Eine Übersicht über die prüfenden IHKs finden Sie hier.
Sollte die Prüfung nicht angeboten werden, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung vor einer anderen IHK abzulegen. Eine Übersicht über die prüfenden IHKs finden Sie hier.
Prüfungsgebühr
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).