Fortbildungsprüfungen

Gepr. Industriemeister/-in Kunststoff und Kautschuk

Industriemeister der Fachrichtung Kunststoff und Kautschuk steuern Arbeitsprozesse in Betrieben der Kunststoff- und Kautschukverarbeitung, überwachen Fertigungsabläufe, sorgen für die Einsatzbereitschaft der Betriebsmittel und führen Qualitätskontrollen durch.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüften Industriemeister Kunststoff und Kautschuk“ beziehungsweise „Geprüfte Industriemeisterin Kunststoff und Kautschuk“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Technische/-r Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in dem anerkannten Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Kunststoff- und Kautschuktechnik oder zur Verfahrensmechanikerin für Kunststoff- und Kautschuktechnik,
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. über die in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen hinaus mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis nach den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines „Geprüften Industriemeisters – Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuk“ und einer „Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Kunststoff- und Kautschuk“ nach § 1 Absatz 3 aufweisen.

Der Prüfungsnachweis für die berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung nachzuweisen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist in folgenden Prüfungsbereichen zu prüfen:
  1. Rechtsbewusstes Handeln,
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln,
  3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
  4. Zusammenarbeit im Betrieb,
  5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.
Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 5 genannten Prüfungsbereichen mangelhafte Leistungen erbracht, ist in diesen Prüfungsbereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten.

Bei einer oder mehreren ungenügenden Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und je Prüfungsbereich und Prüfungsteilnehmer oder Prüfungsteilnehmerin in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Prüfungsleistung zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die folgenden Handlungsbereiche:
  1. Technik,
  2. Organisation und
  3. Führung und Personal.
1. Der Handlungsbereich Technik enthält:
...die Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte:
  • Bearbeitungstechnik,
  • Verarbeitungstechnik,
  • Kautschuktechnik oder
  • Faserverbundtechnik,
wobei der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin einen der genannten Wahlpflichtqualifikationsschwerpunkte bestimmt, in dem geprüft werden soll;
...die Qualifikationsschwerpunkte:
  • Betriebstechnik,
  • Werkstoffe und
  • Produktionsprozesse.
2. Der Handlungsbereich Organisation enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
  • Betriebliches Kostenwesen,
  • Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme und
  • Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz.
3. Der Handlungsbereich Führung und Personal enthält die Qualifikationsschwerpunkte:
  • Personalführung,
  • Personalentwicklung und
  • Qualitätsmanagement.
Wurde in nicht mehr als einer schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Prüfungsleistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll situationsbezogen durchgeführt werden und je Prüfungsteilnehmer oder Prüfungsteilnehmerin in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Bewertung der Prüfungsleistung zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.

Das situationsbezogene Fachgespräch aus dem Handlungsbereich „Führung und Personal“ soll je Prüfungsteilnehmer oder Prüfungsteilnehmerin mindestens 30 Minuten und höchstens 45 Minuten betragen. Es sind höchstens 30 Minuten Vorbereitungszeit einzuräumen. Schwerpunkt des Fachgespräch ist der Handlungsbereich „Führung und Personal“.
Hinweise zum Bestehen: Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen sowie im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den schriftlichen Situationsaufgaben und in dem situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht wurden.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.