Rechtsgrundlagen

Gebührentarif (gültig ab 01.01.25)

Der Gebührentarif enthält Gebühren für die von der IHK Nord Westfalen hoheitlich erbrachten Leistungen. Er wird durch die IHK-Vollversammlung beschlossen und durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalens genehmigt. Der Gebührentarif ist ab dem 01.01.2025 gültig.
Der Gebührentarif ist eine Anlage zur Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 100 KB).
Hinweis: Der bis zum 31.12.2024 gültige Gebührentarif ist hier zu finden.
Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen hat in ihrer Sitzung am 6. Juni 2024 gemäß § 4 Satz 2 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (BGBl. I, S. 920 ff), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3306) folgenden Gebührentarif beschlossen:

I. Außenwirtschaftliche Bescheinigungen

1. Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen
Euro
1.1 Ausstellung der Bescheinigung
13,00

2. Ausstellung und Bereinigung von Carnets
110,00

II. Öffentliche Bestellung und Vereidigung


1. Sachverständige und Versteigerer

1.1 Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen und Versteigerern
1.221,00
1.2 Tenorerweiterung, je zusätzlichem Fachgebiet
869,00
1.3 Wiederholung Fachgespräch
496,00

2. Messer, Zähler, Wäger, Probenehmer, Eichaufnehmer u. sonst. Handelshilfspersonen

2.1 Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Handelshilfspersonen
1.095,00
2.2 Tenorerweiterung, je zusätzlichem Fachgebiet
821,00
2.3 Wiederholung Fachgespräch
448,00

3. Wiederbestellung von Sachverständigen, Versteigerern und Handelshilfspersonen
411,00

4. Auslagen für die Inanspruchnahme eines Fachgremiums, inklusive Reisekosten IHK
in tatsächlich entstandener Höhe

III. Berufsbildung


1. Ausbildungsgebühren


1.1 Erste Teilgebühr bei Ausbildungsberufen mit Zwischenprüfungen und Abschlussprüfungen Teil 1

1.1.1 Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 mit gebundener Aufgabenstellung
47,00
1.1.2 Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 mit erhöhtem Prüfaufwand
96,00
1.1.3 Zwischenprüfung oder Abschlussprüfung Teil 1 mit stark erhöhtem Prüfaufwand
218,00

1.2 Zweite Teilgebühr bei Ausbildungsberufen mit Abschlussprüfungen und Abschlussprüfungen Teil 2

1.2.1 Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2
129,00
1.2.2 Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2 mit erhöhtem Prüfaufwand
172,00
1.2.3 Abschlussprüfung oder Abschlussprüfung Teil 2 mit stark erhöhtem Prüfaufwand
238,00

1.3 Wiederholungsprüfungen
65 % der jeweiligen Gebühr unter 1.1.1 bis 1.2.3

1.4 Prüfungen für Prüfungsteilnehmer ohne eingetragene Ausbildung („Externe“) und Umzuschulende
100 % der jeweiligen Gebühr unter 1.1.1 bis 1.3

1.5 Materialkosten
Materialkosten in tatsächlicher Höhe

2. Prüfungen von Zusatzqualifikationen
177,00
2.1. Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
59,00
2.2. Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
96,00
2.3. Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
121,00

3. Fortbildungsprüfungen


3.1 Meister/-in
810,00
3.1.1 Erste Teilprüfung
442,00
3.1.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
91,00
3.1.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
221,00
3.1.1.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
316,00
3.1.2 Zweite Teilprüfung
368,00
3.1.2.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
97,00
3.1.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
175,00
3.1.2.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
220,00
3.1.3 Gepr. Netzmeister/-in - Zusatzqualifikation
227,00
3.1.3.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
52,00
3.1.3.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
139,00
3.1.3.1 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
166,00

3.2 Fachwirt/-in (Bachelor Professional)

3.2.1 Gesamtprüfung
478,00
3.2.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
97,00
3.2.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
190,00
3.2.1.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
269,00
3.2.1.1 - Schriftliche Prüfung
310,00
3.2.1.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
111,00
3.2.1.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
172,00
3.2.1.1.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
216,00
3.2.1.2 - Mündliche Prüfung
168,00
3.2.1.2.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
46,00
3.2.1.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
76,00
3.2.1.2.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
110,00
3.2.2 mit zwei Prüfungsteilen
684,00
3.2.2.1 - Erste Teilprüfung
387,00
3.2.2.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
90,00
3.2.2.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
160,00
3.2.2.1.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
235,00
3.2.2.2 - Zweite Teilprüfung (schriftlich und mündlich)
296,00
3.2.2.2.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
61,00
3.2.2.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
141,00
3.2.2.2.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
187,00
3.2.3 - bei jedem weiteren Prüfungsteil zuzüglich
181,00
3.2.3.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
41,00
3.2.3.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
800,00
3.2.3.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
127,00

3.3 Betriebswirt/-in | Technische/-r Betriebswirt/-in (Master Professional)
998,00
3.3.1 - Erste Teilprüfung
410,00
3.3.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
71,00
3.3.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
143,00
3.3.1.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
199,00
3.3.2 - Zweite Teilprüfung
409,00
3.3.2.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
68,00
3.3.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
153,00
3.3.2.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
208,00
3.3.3 - Dritte Teilprüfung
178,00
3.3.3.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
31,00
3.3.3.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
46,00
3.3.3.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
79,00

3.4 Sonstige Fortbildungsprüfungen

3.4.1 Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in (Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung)
660,00
3.4.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
103,00
3.4.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
236,00
3.4.1.3

Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
355,00
3.4.2. Zusatzqualifikation Bilanzbuchhalter/-in International
333,00
3.4.2.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
74,00
3.4.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
187,00
3.4.2.3

Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
240,00
3.4.3 Operative Professionals
(IT-Berater/-in, IT-Entwickler/-in, IT-Projektleiter/-in)
699,00
3.4.3.1 - Erste Teilprüfung
215,00
3.4.3.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
50,00
3.4.3.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
71,00
3.4.3.1.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
91,00
3.4.3.2 - Zweite Teilprüfung
249,00
3.4.3.2.1. Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
56,00
3.4.3.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
138,00
3.4.3.2.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
186,00
3.4.3.3 - Dritte Teilprüfung
235,00
3.4.3.3.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
58,00
3.4.3.3.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
137,00
3.4.3.3.3

Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
197,00
3.4.4 Geprüfte/-r Taucher/-in
648,00
3.4.4.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
141,00
3.4.4.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
219,00
3.4.4.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
288,00

3.5 Ausbildereignungsprüfungen (AEVO)

3.5.1 - Gesamtprüfung (Schriftliche und Praktische Prüfung)
234,00
3.5.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
49,00
3.5.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
159,00
3.5.1.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
219,00
3.5.2 - Praktischer Prüfungsteil
(Befreiung vom schriftlichen Teil)
162,00
3.5.2.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
45,00
3.5.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
96,00
3.5.2.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
129,00


4. Teilprüfungen
Die Gebühren werden in der Höhe des Umfangs der Stufen-/Teilprüfung an der Gesamtprüfung erhoben.

5. Wiederholungsprüfungen

5.1 Gesamtwiederholung
100 %
5.2 Teilwiederholung
70 %

6. Bearbeitung von Anträgen

6.1 Bearbeitung von Anträgen auf Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
72,00
6.2 Bearbeitung von Befreiungsanträgen und Anträgen auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß AEVO
35,00
6.3 Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung von Prüfungsleistungen nach § 56 Absatz 2 BBiG
233,00
6.4 Trägergestützte Gruppenumschulungsmaßnahmen nach § 62 BBiG - Erstantrag
381,00
6.4.1 - je Folgeantrag
50,00

7. Feststellungsverfahren §§ 50b, 50d BBiG
7.1 Vorbereitendes Verfahren (alle Feststellungsverfahren)
296,00
7.1.1 - Stornogebühren vor Termin Vorbereitungsgespräch
136,00
7.2 Feststellungsverfahren

7.2.1. § 50b Abs. 1 BBiG, einfache Verfahren
956,00
7.2.1.1 - Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung
222,00
7.2.2. § 50b Abs. 4 BBiG, einfache Verfahren, Antrag auf überwiegende Vergleichbarkeit

864,00
7.2.2.1 - Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung
205,00
7.2.3 § 50b Abs. 5 BBiG, § 50d Abs. 1 Nr. 1 BBiG, einfache Ergänzungsverfahren und nicht überwiegende Teilfeststellung für Menschen mit Behinderung
726,00
7.2.3.1 - Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung
180,00
7.2.4 § 50b Abs. 1 BBiG, aufwändige Verfahren
1.540,00
7.2.4.1
  • Stornogebühren vor Feststellungsdurchführung
281,00
7.2.5 § 50b Abs. 4 BBiG, aufwändige Verfahren und Antrag auf überwiegende Vergleichbarkeit

1.375,00
7.2.5.1 - Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung
258,00
7.2.6 § 50b Abs. 5 BBiG, § 50d Abs. 1 Nr. 1 BBiG, aufwändige Ergänzungsverfahren, nicht überwiegende Teilfeststellung für Menschen mit Behinderung


1.055,00
7.2.6.1 - Stornogebühren vor Termin Feststellungsdurchführung
198,00

IV. Sachkundeprüfungen und Unterrichtungsverfahren


1. Sach- und Fachkundeprüfungen


1.1 Bewachungsgewerbe

1.1.1 Gesamtprüfung
184,00
1.1.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
40,00
1.1.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
109,00
1.1.1.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
131,00
1.1.2 Wiederholung der schriftlichen Prüfung
97,00
1.1.2.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
31,00
1.1.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
61,00
1.1.2.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
93,00
1.1.3 Wiederholung der mündlichen Prüfung
119,00
1.1.3.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
37,00
1.1.3.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
73,00
1.1.3.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
112,00

1.2 Sachkundeprüfung nach § 34i GewO (Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung)
1.2.1 Gesamtprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
329,00
1.2.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
61,00
1.2.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
194,00
1.2.1.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
239,00
1.2.2 Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
199,00
1.2.2.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
58,00
1.2.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
109,00
1.2.2.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
178,00
1.2.3 Teilprüfung (nur praktischer Teil)
207,00
1.2.3.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
55,00
1.2.3.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
137,00
1.2.3.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
160,00
1.3 Sachkundeprüfung nach § 34f GewO (Finanzanlagenfachmann/-frau IHK)
1.3.1 Gesamtprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
1.3.1.1 - bei zwei oder drei Kategorien
481,00
1.3.1.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
83,00
1.3.1.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
142,00
1.3.1.1.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
295,00
1.3.1.2 - eine Kategorie
447,00
1.3.1.2.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
80,00
1.3.1.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
139,00
1.3.1.2.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
293,00
1.3.2 Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)

1.3.2.1 - bei zwei oder drei Kategorien
380,00
1.3.2.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
89,00
1.3.2.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
138,00
1.3.2.1.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
226,00
1.3.2.2 - eine Kategorie
264,00
1.3.2.2.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
87,00
1.3.2.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
136,00
1.3.2.2.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
226,00
1.3.3 Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil)
298,00
1.3.3.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
82,00
1.3.3.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
113,00
1.3.3.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
229,00

1.4 Sachkundeprüfung nach § 34d GewO (Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung IHK)
1.4.1 Gesamtprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
449,00
1.4.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
80,00
1.4.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
109,00
1.4.1.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
301,00
1.4.2 Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
355.00
1.4.2.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
88,00
1.4.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
123,00
1.4.2.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
193,00
1.4.3 Teilprüfung (nur praktischer Prüfungsteil)
258,00
1.4.3.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
87,00

1.4.3.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
95,00
1.4.3.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
250,00

1.5 Waffenhandel (Fachkundeprüfung)
246,00
1.5.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
75,00
1.5.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
123,00
1.5.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
175,00

1.6 Zertifizierter Verwalter (Prüfung nach § 26a Wohnungseigentumsgesetz)
1.6.1
Gesamtprüfung
(schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
293,00
1.6.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
62,00
1.6.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
149,00
1.6.1.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
265,00
1.6.2 Wiederholung der schriftlichen Prüfung
160,00
1.6.2.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
47,00
1.6.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
100,00
1.6.2.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
116,00
1.6.3 Wiederholung der mündlichen Prüfung
166,00
1.6.3.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
45,00
1.6.3.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
117,00
1.6.3.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
125,00

2. Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung von Unternehmen des Straßenpersonen- und des Güterkraftverkehrs
2.1 Verkehr mit Taxen und Mietwagen
195,00
2.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
75,00
2.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
103,00
2.1.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
119,00
2.2 Straßenpersonenverkehr ohne Taxen- und Mietwagenverkehr
238,00
2.2.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
69,00
2.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
98,00
2.2.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
108,00
2.3 Güterkraftverkehr
237,00
2.3.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
68,00
2.3.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
96,00
2.3.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
106,00
2.4 Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung

2.4.1 Antrag auf Anerkennung der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit
178,00
2.4.2 Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung
32,00
2.4.3 Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung
32,00
2.4.4 Ausstellung einer Zweitschrift
30,00

3. Unterrichtungsverfahren

3.1 Unterrichtung nach dem Gaststättengesetz
(Gaststättenunterrichtung)
40,00
3.2 Unterrichtung nach der Bewachungsverordnung
276,00
3.3 Unterrichtung nach § 33c Gewerbeordnung
(Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit)
94,00
3.4 Unterrichtung und Sachkundenachweis nach SuSchoVO NRW (Spielhallen)
282,00

4. Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern

Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
4.1.1 1. Kurs
554,00
4.1.2 - je weiterer Kurs
226,00
4.2 Bearbeitung von Anträgen auf Erneuerung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen

4.2.1 1. Kurs
246,00
4.2.2 - je weiterer Kurs
109,00
4.3 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils

4.3.1 - für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes
269,00
4.3.2 - für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt
87,00
4.3.3 - für einen Referenten nach IV.4.1 – IV.4.3.1, für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt
416,00
4.4 Durchführung von Prüfungen und Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung

4.4.1 Prüfung
57,00
4.4.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
23,00
4.4.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
26,00
4.4.1.3
Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung

43,00

4.5 Ausstellung der Ersatzbescheinigung ADR (Ersatzkarte)
42,00

5. Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten

5.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen*)

5.1.1 - 1. Teil
489,00
5.1.2 - je weiterer Teil
204,00
5.2 Bearbeitung von Anträgen auf Erneuerung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen*)

5.2.1 - 1. Teil (dieses Tabellenblatt ist leer)
241,00
5.2.2 - je weiterer Teil
118,00
5.3 Zustimmungsbedürftige Änderungen nach Anerkennung eines Lehrgangs jeweils*)

5.3.1 - für einen weiteren Schulungsraum bzw. für Änderungen des Schulungsraumes
250,00
5.3.2 - für einen weiteren Referenten, für den bereits die Zustimmung durch die IHK vorliegt
87,00
5.3.3 - für einen Referenten nach IV.5.1.1 – IV.5.3.1, für den noch keine Zustimmung durch die IHK vorliegt
374,00
5.4 Durchführung von Prüfungen und Ausstellung des Schulungsnachweises*)

5.4.1 Grundprüfung

5.4.1.1 Grundprüfung 1 Verkehrsträger
162,00
5.4.1.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
49,00
5.4.1.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
61,00
5.4.1.1.3
Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung

117,00
5.4.1.2 Grundprüfung 2 Verkehrsträger
177,00
5.4.1.2.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
58,00
5.4.1.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
69,00
5.4.1.2.3
Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung

125,00
5.4.1.3 Grundprüfung 3 Verkehrsträger
203,00
5.4.1.3.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
66,00
5.4.1.3.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
78,00
5.4.1.3.3
Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung

134,00
5.4.1.4 Grundprüfung 4 Verkehrsträger
221,00
5.4.1.4.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
73,00
5.4.1.4.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
85,00
5.4.1.4.3
Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung

140,00
5.4.2 Verlängerungsprüfung und Ergänzungsprüfung

5.4.2.1 Verlängerungsprüfung und Ergänzungsprüfung
1 Verkehrsträger
144,00
5.4.2.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
43,00
5.4.2.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
54,00
5.4.2.1.3
Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung

110,00
5.4.2.2 Verlängerungsprüfung und Ergänzungsprüfung
2 Verkehrsträger
155,00
5.4.2.2.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
47,00
5.4.2.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
59,00
5.4.2.2.3
Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung

114,00
5.4.2.3 Verlängerungsprüfung und Ergänzungsprüfung
3 Verkehrsträger
163,00
5.4.2.3.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
50,00
5.4.2.3.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
61,00
5.4.2.3.3
Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung

117,00
5.4.2.4 Verlängerungsprüfung und Ergänzungsprüfung
4 Verkehrsträger
173,00
5.4.2.4.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
53,00
5.4.2.4.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
65,00
5.4.2.4.3
Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung

121,00
5.4.3 Umschreibung von Schulungsnachweisen gem. § 7 Absatz3 GbV
33,00
*) Die Gebühren beziehen sich jeweils auf deutschsprachige Schulungen und Prüfungen. Zusätzliche Aufwendungen für englischsprachige Schulungen und Prüfungen werden gemäß § 1 Absatz 2 Gebührenordnung abgerechnet.

5.6 Ausstellung der Ersatzbescheinigung
32,00

6. Prüfung gemäß Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

6.1 Grundqualifikationen

6.1.1 - Gesamtprüfung Regelprüfung
2.498,00
6.1.2 - Gesamtprüfung Quereinsteiger
2.439,00
6.1.3 - Gesamtprüfung Umsteiger
2.415,00
6.2 Wiederholungs- / Teilprüfung Grundqualifikation

6.2.1 - Theoretische Prüfung Regelprüfung
312,00
6.2.1.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
64,00
6.2.1.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
140,00
6.2.1.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
256,00
6.2.2 - Theoretische Prüfung Quereinsteiger
301,00
6.2.2.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
64,00
6.2.2.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
140,00
6.2.2.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
256,00
6.2.3 - Theoretische Prüfung Umsteiger
288,00
6.2.3.1 Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
61,00
6.2.3.2 Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
137,00
6.2.3.3 Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
254,00
6.2.4 - Praktische Prüfung Regelprüfung
2.186,00
6.2.5 - Praktische Prüfung Quereinsteiger
2.138,00
6.2.6 - Praktische Prüfung Umsteiger
2.127,00
6.3 Beschleunigte Grundqualifikation

- Theoretische Prüfung Regelprüfung
141,00
Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
44,00
Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
96,00
Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
119,00
- Theoretische Prüfung Quereinsteiger
119,00
Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
35,00
Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
78,00
Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
99,00
- Theoretische Prüfung Umsteiger
109,00
Stornogebühr bei Rücktritt vier Wochen vor Anmeldeschluss bis vier Wochen vor der Prüfung
28,00
Stornogebühr bei Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt
68,00
Stornogebühr bei Nichtteilnahme an der Prüfung
90,00

7. Landeswassergesetz

7.1 Feststellung, Aberkennung oder Verlängerung der Sachkunde für die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen gem. § 61 Absatz 2 Nr. 2 LWG NRW
35,00
7.2 Änderung von Registerdaten
16,00

V. Mahn- und Beitreibungsgebühren


1. Mahngebühr
7,00
2. Einleitung der Beitreibung
13,00
3. Auslagen
in tatsächlich entstandener Höhe

VI. Versicherungsvermittler und -berater


1. Registrierung nach § 34d Absatz 10 GewO

1.1 Gewerbetreibender
56,00
1.2 Verantwortliche Person in leitender Position
11,00

2. Erlaubnisverfahren nach § 34d Absatz 1 und 2 GewO
274,00

3. Erlaubnisbefreiungsverfahren nach § 34d Absatz 6 GewO
163,00

4. Schriftliche Auskunft nach § 11a Absatz 2 GewO
22,00

5. Änderungen

5.1 Registerdaten, außerhalb der Gewerbeanzeige
33,00
5.2 Ergänzung weiterer EU-Staaten (je Staat)
24,00

6. Sachkundeprüfung nach § 34d GewO (Gepr. Fachmann/-frau für Versicherungsvermittlung)
Siehe IV.1.4

VII. Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater


1. Erlaubnisverfahren nach § 34f Absatz1, 2 GewO und § 34h Absatz 1 GewO

1.1 im Umfang einer Kategorie
274,00
1.2 im Umfang von zwei oder drei Kategorien
281,00

2. Erlaubnisverfahren nach § 34h Absatz 1 GewO bei Vorlage einer Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 GewO
70,00

3. Erweiterung der Kategorie(n) nach Erteilung einer Erlaubnis nach § 34f Absatz 1 GewO und § 34h Absatz 1 GewO

3.1 innerhalb von sechs Monaten
48,00
3.2 nach mehr als sechs Monaten
64,00

4. Registereintragung nach §34f Absatz 5 GewO und §§ 34h Absatz 1 S. 4, 34f Absatz 5 GewO (Gewerbetreibender)
56,00

5. Registereintragung nach § 34f Absatz 6 GewO und §§ 34h Absatz 1 S. 4, 34f Absatz 6 GewO (Angestellter)
11,00

6. Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige
33,00

7. Schriftliche Auskunft aus dem Register nach § 11a Absatz 2 GewO
22,00

8. Sachkundeprüfung nach § 34f GewO (Finanzanlagenvermittler/-in)
Siehe IV.1.3

VIII. Auskunftsansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) NRW


1. Gebühren für die Übermittlung von Informationen

1.1 Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft mit erheblichem Vorbereitungsaufwand
10,00 bis 500,00
1.2 Ermöglichung der Einsichtnahme in Akten und sonstige Informationsträger

1.2.1 - bei umfangreichem Verwaltungsaufwand
10,00 bis 500,00
1.2.2 - bei außergewöhnlichem Verwaltungsaufwand, insbesondere, wenn Daten abgetrennt oder geschwärzt werden müssen zum Schutz privater Interessen
10,00 bis 1.000,00

2. Auslagen

2.1 Auslagen – Anfertigung von Kopien und Ausdrucken

2.1.1 - je DIN A 4 – Kopie von Papiervorlagen
0,10
2.1.2 - je DIN A 3 – Kopie von Papiervorlagen
0,15
2.1.3 - je Computerausdruck
0,25
2.2 Auslagen für besondere Verpackungen und/oder besondere Beförderung
nach tatsächlichem Aufwand

IX. Immobiliardarlehensvermittler und Honorar-Immobiliardarlehensberater


1. Erlaubnisverfahren nach §§ 34i Absatz 1, Absatz 5 GewO
274,00
2. Registrierung nach § 34i Absatz 8 Nr. 1 GewO (Gewerbetreibender)
56,00
3. Registrierung nach § 34i Absatz 8 Nr. 2 GewO (leitender Angestellter)
11,00
4. Verfahren nach § 34i Absatz 4 GewO (Aufnahme eines Vermittlers aus einem EU/EWR-Staat)
153,00
5. Registrierung von EU/EWR-Staaten (pro Land)
24,00
6. Änderung der Registerdaten außerhalb der Gewerbeanzeige
33,00
7. Schriftliche Auskunft aus dem Register nach § 11a Absatz 2 GewO
22,00
8. Sachkundeprüfung nach § 34i GewO (Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung)
Siehe IV.1.2

X. Zweitschriften, Kopien, Beglaubigungen


1. Ausfertigung von unbeglaubigten Kopien und Ausdrucken

1.1 - je DIN A 4 – Kopie von Papiervorlagen
0,10
1.2 - je DIN A 3 – Kopie von Papiervorlagen
0,15
1.3 - je Computerausdruck
0,25

2. Auslagen für besondere Verpackung und / oder besondere Beförderung
in tatsächlich entstandener Höhe

3. Ausstellung einer Zweitschrift von Zeugnissen, Bescheinigungen, Befähigungsnachweisen oder Bestallungsurkunden

3.1 Ausstellung der Zweitschrift
34,00
3.2 Auslagen für Beträge, die im Zusammenhang mit der Ausstellung an Dritte zu zahlen sind
in tatsächlich entstandener Höhe

4. Beglaubigung von Fotokopien, Abschriften und Unterschriften sowie sonstige Beglaubigungen
13,00
Die Neufassung des Gebührentarifs tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.