Fortbildungsprüfungen
Technische Fachwirte überwachen Produktionsabläufe, entscheiden über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel und gewährleisten deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft. Sie setzen ihre Kenntnisse der Fertigungs- und Betriebstechnik in Produktionsprozessen planerisch um und planen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Materialwirtschaft und Produktionswirtschaft und führen diese durch. Sie führen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele, leiten sie zu selbstständigem, verantwortlichen Handeln an und führen sie in ihre Arbeitsbereiche ein.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Gepr. Technische/-r Fachwirt/-in
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Die zu prüfende Person soll in der Prüfung nachweisen, dass er oder sie über berufliche Handlungsfähigkeit in den betrieblichen Funktionsfeldern Materialwirtschaft, Absatzwirtschaft, Logistik, Einkauf, Arbeitsvorbereitung, Kostenrechnung, Entwicklung, Konstruktion, Betriebserhaltung und Produktion verfügt und insbesondere die im Zusammenhang stehenden Aufgaben unter ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekten eigenständig und verantwortlich als Führungskraft wahrnehmen kann.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Technischer Fachwirt“ beziehungsweise „Geprüfte Technische Fachwirtin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Techn. Betriebswirt/-in erfüllt.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ oder „Technische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- das Ablegen (Teilnahme) der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre, und
- in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Technischen Fachwirtes / einer Geprüften Technischen Fachwirtin gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung haben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
I. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in vier Qualifikationsbereiche:
Prüfungsfach | Uhrzeit |
---|---|
Volks- und Betriebswirtschaftslehre (75 Minuten Prüfungsdauer schriftlich) |
8:30 - 9:45 Uhr
|
Rechnungswesen (90 Minuten Prüfungsdauer schriftlich) |
10:15 - 11:45 Uhr
|
Recht und Steuern (75 Minuten Prüfungsdauer schriftlich |
12:15 - 13:30 Uhr
|
Unternehmensführung (90 Minuten Prüfungsdauer schriftlich) |
14:00 - 15:30 Uhr
|
Wurden in nicht mehr als einem Qualifikationsbereich mangelhafte Prüfungsleistungen erbracht, ist in diesem Qualifikationsbereich (zum Beispiel Unternehmensführung) eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht.
In circa 15 Minuten werden vom Prüfungsausschuss Fragen gestellt, die sich auf den für dieses Prüfungsfach vorgesehenen Inhalt (siehe Rahmenplan) beziehen. Das bedeutet, dass Prüfungsteilnehmer/-innen nur in dem Prüfungsfach geprüft werden, in dem Sie eine mangelhafte Prüfungsleistung erzielt haben. Es gibt keine Vorbereitungszeit.
Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Endleistungen erbracht wurden. Für die Teilprüfung wird zusätzlich zu den Einzelnoten eine Durchschnittspunktzahl/-note gebildet, die auch auf dem IHK-Zeugnis aufgeführt wird.
In circa 15 Minuten werden vom Prüfungsausschuss Fragen gestellt, die sich auf den für dieses Prüfungsfach vorgesehenen Inhalt (siehe Rahmenplan) beziehen. Das bedeutet, dass Prüfungsteilnehmer/-innen nur in dem Prüfungsfach geprüft werden, in dem Sie eine mangelhafte Prüfungsleistung erzielt haben. Es gibt keine Vorbereitungszeit.
Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Die Teilprüfung „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ ist insgesamt bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Endleistungen erbracht wurden. Für die Teilprüfung wird zusätzlich zu den Einzelnoten eine Durchschnittspunktzahl/-note gebildet, die auch auf dem IHK-Zeugnis aufgeführt wird.
II. Technische Qualifikationen
Die schriftliche Teilprüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
Prüfungsfach | Uhrzeit |
---|---|
1. Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
|
8:30 - 10:00 Uhr
|
2. Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
|
10:30 - 12:00 Uhr
|
3. Fertigungs- und Betriebstechnik
|
12:30 - 14:30 Uhr
|
Wurden in nicht mehr als einer schriftlichen Prüfungsleistung eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, so ist darin eine Ergänzungsprüfung anzubieten. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern.
Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Punktbewertung zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Punktbewertung zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
III. Handlungsspezifische Qualifikationen
Die schriftliche Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird in Form einer Situationsaufgabe (240 Minuten) durchgeführt.
Prüfungsfach | Uhrzeit |
---|---|
Situationsaufgabe
|
8:30 - 12:30 Uhr
|
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht möglich.
Das Situationsbezogene Fachgespräch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 149 KB) mit Präsentation (Einzelprüfung) wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", “Technische Qualifikationen” sowie der schriftlichen Situationsaufgabe im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen durchgeführt.
Die mündliche Prüfung bezieht sich inhaltlich auf alle Handlungsbereiche. Schwerpunkte bilden die Qualifikationsbereiche „Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik“ sowie „Produktionsplanung, -steuerung und –kontrolle“. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann eine zusätzliche Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen beantragt und abgelegt werden. In diesem Fall wird dann vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung. Der praktische Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung kann im Rahmen der regulären Ausbilder-Eignungsprüfungen absolviert werden.
Das Situationsbezogene Fachgespräch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 149 KB) mit Präsentation (Einzelprüfung) wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen", “Technische Qualifikationen” sowie der schriftlichen Situationsaufgabe im Prüfungsteil Handlungsspezifische Qualifikationen durchgeführt.
Die mündliche Prüfung bezieht sich inhaltlich auf alle Handlungsbereiche. Schwerpunkte bilden die Qualifikationsbereiche „Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik“ sowie „Produktionsplanung, -steuerung und –kontrolle“. Die Vorbereitungszeit beträgt 30 Minuten. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein.
Die Prüfung ist bestanden, wenn in allen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ kann eine zusätzliche Prüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen beantragt und abgelegt werden. In diesem Fall wird dann vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit. Dies gilt nicht für den praktischen Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung. Der praktische Teil der Ausbilder-Eignungsprüfung kann im Rahmen der regulären Ausbilder-Eignungsprüfungen absolviert werden.
Anmeldung zur Prüfung
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
- Anmeldung zur Prüfung
- Merkblatt zur Prüfungsanmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 44 KB)
- Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB)
Prüfungsgebühr
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.