Fortbildungsprüfungen

Gepr. Netzmeister/-in

Netzmeister/-innen übernehmen verantwortungsvolle Fach- und Führungsaufgaben in allen betrieblichen Funktionen in privatwirtschaftlichen und öffentlichen Unternehmen der Strom-, Gas-, Wasser- und Fernwärmeversorgung. Sie organisieren und überwachen den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Netzen und Anlagen im jeweiligen Bereich. Je nach Aufgabe arbeiten sie auch praktisch mit. Außerdem können sie beispielsweise in Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung tätig sein. Darüber hinaus kann es bei Rohrleitungsbauunternehmen sowie Unternehmen der technischen Gebäudeausrüstung geeignete Tätigkeitsfelder geben.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Netzmeister IHK“ beziehungsweise „Geprüfte Netzmeisterin IHK“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Technische/-r Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Netzmonteur/-in oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der wesentliche Bezüge zu dem zu prüfenden Handlungsfeld hat und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis oder
  4. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis hat.
Zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer
  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. zu den in Nr. 1 bis 4 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr einschlägige Berufspraxis.
Die einschlägige Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Netzmeisters/einer Geprüften Netzmeisterin haben, sie muss in dem Handlungsfeld nachgewiesen werden, in dem der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ abgelegt werden soll.

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) ist nachzuweisen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche kaufmännische Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Qualifikation zum Geprüften Netzmeister/zur Geprüften Netzmeisterin umfasst:
1. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen,
2. Grundlegende Qualifikationen,
3. Handlungsspezifische Qualifikationen.

Der Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ gliedert sich in die Prüfungsbereiche:
1. Rechtsbewusstes Handeln,
2. Betriebswirtschaftliches Handeln,
3. Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
4. Zusammenarbeit im Betrieb,
5. Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.

Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ gliedert sich in die Prüfungsbereiche:
1. Technik,
2. Organisation,
3. Führung und Personal.
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen und im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den schriftlichen Situationsaufgaben und dem situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Zusatzqualifikation

Die zu prüfende Person kann die Prüfung in einem oder in mehreren Handlungsfeldern ablegen. Sofern die Prüfung in einem weiteren Handlungsfeld abgelegt werden soll, bedarf dies einer gesonderten Anmeldung zur Prüfung "Gepr. Netzmeister/-in Zusatzqualifikation". Die Prüfung in einem weiteren Handlungsfeld kann auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Über das Ergebnis der Prüfung eines weiteren Handlungsfeldes wird eine gesonderte Bescheinigung ausgestellt. Die Prüfungsgebühr für die Zusatzqualifikation beträgt 192,00 Euro.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss ist zwei Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Prüfungsvorbereitung | Lehrgangsanbieter

Die Vorbereitung auf diese Prüfung ist unter anderem bei den nachstehenden Lehrgangsanbietern möglich.
Diese Liste enthält nur die uns bekannten Lehrgangsträger und ist daher nicht vollständig. Empfehlungen werden hiermit nicht ausgesprochen. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.