Fortbildungsprüfungen

Gepr. Industriemeister/-in Chemie

Geprüfte Industriemeister – Fachrichtung Chemie sind qualifiziert in Unternehmen der chemischen Industrie, handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind in leitenden Positionen tätig. Sie planen die Produktion, beschaffen alle nötigen Inhaltsstoffe und sind für die Qualität der erstellten Produkte zuständig.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüften Industriemeister Chemie“ beziehungsweise „Geprüfte Industriemeisterin Chemie“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Technische/-r Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin – Fachrichtung Chemie haben.
Der Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AEVO) ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (Fachgespräch) nachzuweisen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung zum Industriemeister gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Die schriftliche Prüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (Tag 1) Uhrzeit
Rechtsbewusstes Handeln 08:30 - 10:00 Uhr
Anwendung von Methoden der
Information, Kommunikation und Planung
10:30 - 12:00 Uhr
Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Zusammenarbeit im Betrieb
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (Tag 2) Uhrzeit
Betriebswirtschaftliches Handeln 8:30 - 10:00 Uhr
Zusammenarbeit im Betrieb 10:30 - 12:00 Uhr
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 1)
Wenn eine zu prüfende Person in nicht mehr als einer Prüfungsleistung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ mangelhafte Leistungen (30 bis 49 Punkte) erzielt hat, wird ihr in diesen Bereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.

Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und nicht länger als 20 Minuten dauern. In der Ergänzungsprüfung werden Fragen zu den (schriftlich) nicht bestandenen Prüfungsfächern gestellt. Es erfolgt keine Eingrenzung auf bestimmte Themen oder eine Prüfung anhand der nicht oder unzureichend beantworteten Fragen aus der schriftlichen Prüfung. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.

Der Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ gilt als bestanden, wenn die zu prüfende Person in allen Prüfungsbereichen dieses Prüfungsteils mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat.

Handlungsspezifische Qualifikationen

Die schriftliche Prüfung am ersten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • 1. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Chemische Produktion
Prüfungsbereich Uhrzeit
1. Situationsaufgabe Handlungsbereich Chemische Produktion 8:30 - 12:30 Uhr
Die schriftliche Prüfung am zweiten Tag umfasst folgende Qualifikationen:
  • 2. Situationsaufgabe mit dem Schwerpunkt Organisation, Führung und Kommunikation
Prüfungsbereich Uhrzeit
2. Situationsaufgabe Handlungsbereich Organisation, Führung und
Kommunikation
8:30 - 10:30 Uhr
Handlungsbereich Spezialisierungsgebiete
(Wahlqualifikation):
11:00 -12:30 Uhr
Der Handlungsbereich „Spezialisierungsgebiete“ gliedert sich in folgende Wahlqualifikationsschwerpunkte:
  1. Syntheseplanung;
  2. Automatisierungs- und Prozessleittechnik;
  3. Technologie;
  4. Betriebscontrolling.
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 2)
Hat die zu prüfende Person in der schriftlichen Situationsaufgabe I oder in der schriftlichen Ausarbeitung eine mangelhafte Leistung (30 bis 49 Punkte) erbracht, wird ihr in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Diese Möglichkeit entfällt jedoch, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.

Die Ergänzungsprüfung soll handlungsspezifisch und integriert durchgeführt werden und nicht länger als 20 Minuten dauern. In der Ergänzungsprüfung werden Fragen zu den (schriftlich) nicht bestandenen Prüfungsfächern gestellt. Es erfolgt keine Eingrenzung auf bestimmte Themen oder eine Prüfung anhand der nicht oder unzureichend beantworteten Fragen aus der schriftlichen Prüfung. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.
Fachgespräch mit Präsentation
Für das situationsbezogen Fachgespräch erhalten die Teilnehmenden am Prüfungstag vom Prüfungsausschuss eine schriftliche Situationsaufgabe. Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung und die Vorbereitung der Präsentation stehen 45 Minuten zur Verfügung, danach wechseln die zu prüfenden Personen direkt in den Prüfungsraum.

Die Präsentation dauert etwa 15 Minuten und sollte idealerweise mit Präsentationstechniken unterstützt werden. Grundlage des Fachgespräches ist die schriftlich gelöste Aufgabenstellung in der Situationsaufgabe II. Dabei soll unter Einsatz von Präsentationstechniken die Fähigkeit nachgewiesen werden, Arbeitsaufgaben zu analysieren, zu strukturieren und einer begründeten Lösung zuführen zu können. Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in allen Prüfungsbestandteilen jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Jetzt zur Prüfung anmelden

Hinweis: Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.

Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.