Fortbildungsprüfungen

Gepr. Industriemeister/-in Metall

Geprüfte Industriemeister Metall sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern „Betriebserhaltung – Fertigung – Montage“ handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüften Industriemeister Metall“ beziehungsweise „Geprüfte Industriemeisterin Metall“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Technische/-r Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ und
  2. zu den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Absatz 3 haben.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird in folgenden Prüfungsbereichen geprüft:
  1. Rechtsbewusstes Handeln,
  2. Betriebswirtschaftliches Handeln,
  3. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung,
  4. Zusammenarbeit im Betrieb,
  5. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.
Die aufgeführten Prüfungsfächer werden schriftlich geprüft.
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche „Technik“, „Organisation“ sowie „Führung und Personal“, die den betrieblichen Funktionsfeldern „Maschinen-/Anlagenbau und -betrieb“, „Montage und Inbetriebnahme“ und „Betriebserhaltung und Service“ zuzuordnen sind.
Die Handlungsbereiche enthalten folgende Qualifikationsschwerpunkte:
  1. Handlungsbereich „Technik“:
    a) Systemintegration,
    b) Technische Applikation,
    c) Kundenunterstützung und Service;
  2. Handlungsbereich „Organisation“:
    a) Betriebliches Kostenwesen,
    b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme,
    c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;
  3. Handlungsbereich „Führung und Personal“:
    a) Personalführung,
    b) Personalentwicklung,
    c) Qualitätsmanagement.
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen und im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den schriftlichen Situationsaufgaben und dem situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Prüfungszeiten

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
Prüfungsbereich | Tag 1 Uhrzeit
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher
und technischer Gesetzmäßigkeiten
8:30 - 10:00 Uhr
Anwendung von Methoden der
Information, Kommunikation und Planung
10:30 - 12:00 Uhr
Rechtsbewusstes Handeln 12:30 - 14:00 Uhr
Prüfungsbereich | Tag 2 Uhrzeit
Betriebswirtschaftliches Handeln 8:30 - 10:00 Uhr
Zusammenarbeit im Betrieb 10:30 - 12:00 Uhr
Handlungsspezifische Qualifikationen
Prüfungsbereich Uhrzeit
1. Situationsaufgabe Handlungsbereich Technik 8:30 - 12:30 Uhr
2. Situationsaufgabe Handlungsbereich Organisation 8:30 -12:30 Uhr

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
Hinweis: Im IHK-Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.

Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.