Fortbildungsprüfungen

Gepr. Industriemeister/-in Textilwirtschaft

Industriemeister/-innen der Fachrichtung Textilwirtschaft übernehmen Fach- und Führungsaufgaben in der Herstellung und Verarbeitung von Textilien. Sie überwachen die Fertigungsprozesse sowie die Maschinen beziehungsweise technischen Anlagen und sorgen dafür, dass Produktionsziele wie zum Beispiel Menge und Qualität der Produkte, Termineinhaltung und Wirtschaftlichkeit erreicht werden.
Sie arbeiten hauptsächlich in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Hierbei können sie zum Beispiel in Baumwollspinnereien, bei Gardinenstoffherstellern oder auch in der Textilveredlung tätig sein. Es bieten sich ihnen darüber hinaus Beschäftigungsmöglichkeiten in Modedesignstudios oder bei Herstellern von Textilmaschinen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss Geprüfter Industriemeister Textilwirtschaft beziehungsweise Geprüfte Industriemeisterin Textilwirtschaft und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum/zur Gepr. Technische/-r Betriebswirt/-in erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Berufen der Textilwirtschaft zugeordnet werden kann oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
  2. in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
(3) Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Gepr. Industriemeister/-in Textilwirtschaft gemäß § 1 Absatz 3 der Verordnung haben.

Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen ist gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen. Die Aneignung dieser Qualifikationen soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung (= Fachgespräch) zu erbringen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung zum Industriemeister gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
  2. Handlungsspezifische Qualifikationen

Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen

Im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" wird in folgenden Prüfungsbereichen geprüft:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (Tag 1) Uhrzeit
Anwendung von Methoden der
Information, Kommunikation und Planung
10:30 - 12:00 Uhr
Rechtsbewusstes Handeln 12:30 - 14:00 Uhr
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen (Tag 2) Uhrzeit
Betriebswirtschaftliches Handeln 8:30 - 10:00 Uhr
Zusammenarbeit im Betrieb 10:30 - 12:00 Uhr
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 1)
Wenn eine zu prüfende Person in nicht mehr als einer Prüfungsleistung des Prüfungsteils „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ mangelhafte Leistungen (30 bis 49 Punkte) erzielt hat, wird ihr in diesen Bereichen eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist jedoch ausgeschlossen, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.

Die Ergänzungsprüfung soll nicht länger als 20 Minuten dauern. In der Ergänzungsprüfung werden Fragen zu den (schriftlich) nicht bestandenen Prüfungsfächern gestellt. Es erfolgt keine Eingrenzung auf bestimmte Themen oder eine Prüfung anhand der nicht oder unzureichend beantworteten Fragen aus der schriftlichen Prüfung. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.

Der Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ gilt als bestanden, wenn die zu prüfende Person in allen Prüfungsbereichen dieses Prüfungsteils mindestens ausreichende Leistungen erzielt hat.

Handlungsspezifische Qualifikationen

Im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird in folgenden Prüfungsbereichen schriftlich geprüft:
Handlungsspezifische Qualifikationen Uhrzeit
Handlungsbereich „Technik“ 8:30 - 12:30 Uhr
Handlungsbereich „Organisation“ 8:30 - 12:30 Uhr
Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst die Handlungsbereiche „Technik“, „Organisation“ sowie „Führung und Personal“, die den betrieblichen Funktionsfeldern „Betriebserhaltung Produktion“ und „Fertigung“ zuzuordnen sind.

Die Handlungsbereiche enthalten folgende Qualifikationsschwerpunkte:
  1. Handlungsbereich „Technik“:
    a) Betriebstechnik,
    b) Fertigungstechnik;
  2. Handlungsbereich „Organisation“:
    a) Betriebskosten,
    b) Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme, Prozessoptimierung,
    c) Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz;
  3. Handlungsbereich „Führung und Personal“:
    a) Personalführung,
    b) Personalentwicklung,
    c) Qualitätsmanagement.
Mündliche Ergänzungsprüfung (Teil 2)
Hat die zu prüfende Person in höchstens einer schriftlichen Situationsaufgabe eine mangelhafte Leistung (30 bis 49 Punkte) erbracht, wird ihr in diesem Bereich eine mündliche Ergänzungsprüfung angeboten. Diese Möglichkeit entfällt jedoch, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkten (ungenügend) bewertet wurde.

Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und maximal 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung wird zu einer Gesamtnote zusammengefasst, wobei die schriftliche Prüfungsleistung doppelt gewichtet wird.
Fachgespräch mit Präsentation
Für das situationsbezogene Fachgespräch erhalten die Teilnehmer am Prüfungstag vom Prüfungsausschuss eine schriftliche Situationsaufgabe. Diese konzentriert sich auf den Handlungsbereich „Führung und Personal“, kann aber auch Qualifikationsschwerpunkte aus den Bereichen „Technik“ und „Organisation“ umfassen. Für die Bearbeitung der Aufgabenstellung und die Vorbereitung der Präsentation stehen 30 Minuten zur Verfügung, danach wechseln die zu prüfenden Personen direkt in den Prüfungsraum. Für die Präsentation stehen am Prüfungsort in der IHK Nord Westfalen eine Dokumentenkamera, ein Flipchart sowie eine Meta-Plan-Wand zur Verfügung. Werden sonstige Unterlagen (zum Beispiel Moderationskarten) benötigt, müssen diese mitgebracht werden.

Die Präsentation dauert etwa 15 Minuten und sollte idealerweise mit Präsentationstechniken unterstützt werden. Im anschließenden Fachgespräch erläutern sie ihre Lösungsansätze, begründen ihre Entscheidungen und diskutieren die fachlichen Grundlagen mit dem Prüfungsausschuss. Dieses Gespräch dauert rund 30 Minuten. Die Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt.
Die Prüfung ist insgesamt bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin im Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ in allen Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen und im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ in den schriftlichen Situationsaufgaben und dem situationsbezogenen Fachgespräch jeweils mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin.
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Wichtiger Hinweis: Ob die Prüfung zum gewünschten Zeitpunkt auch in Münster durchgeführt wird, steht zum aktuellen Zeitpunkt nicht fest und ist von der Teilnehmerzahl abhängig. Wir empfehlen Ihnen frühzeitig (früher als sechs Monate vor dem Prüfungstermin) Kontakt mit uns aufzunehmen. Sollte die Prüfung in Münster nicht angeboten werden, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung vor einer anderen IHK in NRW abzulegen. Eine Übersicht über die prüfenden IHKs finden Sie hier.
Hinweis: Im Online-Portal können Sie über den Punkt „Prüfungen“ von der Prüfung zurücktreten.

Prüfungsgebühr

Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.

Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.