Länderinformationen

EU: Umgang mit Verpackungen in Europa

Wie die Mitgliedstaaten der EU die EU-Verpackungsrichtlinie umgesetzt haben und was in weiteren europäischen Ländern gilt, darüber informiert die Deutsche Industrie- und Handelskammer in einer Broschüre.

Das Bild zeigt die Dänische Flagge © iStock©Fourleaflover
Dänemark: Herstellerverantwortung für Verpackungen

Ab dem 1. Juli 2025 gelten in Dänemark die Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (ERP) für Verpackungen.

Frankreich: Erleichterungen bei Entsendung

Entsendemeldungen in Frankreich werden etwas vereinfacht. Auch die Liste der am Arbeitsort vorzuhaltenden Dokumente wird kürzer.

Italien: Umweltkennzeichnung der Verpackungen

Ab dem 1. Januar 2023 müssen alle Verpackungen die in Italien in Verkehr gebracht werden, gekennzeichnet werden.

Österreich: Änderung in der Verpackungsgesetzgebung

Durch die novellierte Verpackungsgesetzgebung ergaben sich weitreichende Änderungen. In bestimmten Fällen benötigen deutsche Unternehmen einen Bevollmächtigten für Verpackungen in Österreich.

Rumänien: Meldepflichten bei RO e-Transport System

In Rumänien wurde durch die Regierungsnotverordnung Nr. 41/2022 in Rumänien das nationale System RO e-Transport zur Überwachung des Straßengüterverkehrs eingerichtet.

Das Bild zeigt die Flagge von Schweden. © iStock©Fourleaflover
Schweden: Entsendegesetz

Das schwedische Entsendungsgesetz ist an die EU-Entsenderichtlinie 2018/957 angepasst.

Schweden: Neue Verpackungsverordnung

Ausländische Unternehmen, die ein verpacktes Produkt bzw. eine Verpackung an einen Endverbraucher oder eine Privatperson in Schweden verkaufen, unterliegen den Rechtsvorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung. Die Deutsch-Schwedische Handelskammer bietet Unterstützung an.

Ungarn: Registrierungspflichten für Online-Shops

Seit 2023 unterliegen in Ungarn alle ausländische Online-Shops neuen Registrierungs- und Zahlungspflichten.

Spanien: Plastiksteuer in Kraft getreten

In Spanien werden nicht wiederverwendbare Verpackungen aus nicht recyceltem Kunststoff (Plastik) mit einer Sondersteuer belegt.

Ungarn: EKAER Frachtkontrollsystem

Ziel des EKAER-Systems ist es, grenzüberschreitenden Betrug bei der Mehrwertsteuer-Rückerstattung einzudämmen. Daher müssen alle Gütertransporte per LKW (über 3,5 t) vor der Abfahrt online an die Finanzverwaltung gemeldet werden, dies gilt auch für im Ausland abgehende Frachten mit Ziel in Ungarn.