Italien: Umweltkennzeichnung der Verpackungen

In Italien ist die  korrekte Kennzeichnung der dort in Verkehr gebrachten Verpackungen gemäß des Gesetzesdekrets Nr. 116 aus 2020 verpflichtend. Diese Verpflichtung betrifft sowohl die Hersteller als auch die Abfüller und Vertreiber von Verpackungen, die für den italienischen Markt bestimmt sind.
Detaillierte Informationen hat die Deutsch-Italienische Handelskammer in einem Merkblatt zusammengestellt. In der Broschüre der DIHK  „Umgang mit Verpackungen in Europa” finden Sie Hinweise zu Verpackungsregelungen in Europa.
Quelle: AHK Italien, DIHK