Dänemark: Herstellerverantwortung für Verpackungen
Wie die Deutsch-Dänische Handelskammer (AHK) auf ihrer Homepage informiert, gilt in Dänemark ab 1. Juli 2025 eine erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen.
Obwohl diese Regelung erst 2025 in Kraft tritt, müssen sich die verpflichteten Unternehmen bereits ab dem 1. April 2024 registrieren und Planmengen melden.
Registrierungspflicht
Verpflichtete Unternehmen müssen sich bis spätestens 30. September 2024 über ein kollektives System im Herstellerregister Dansk Producentansvar - DPA registrieren.
Die Registrierungsgebühr beträgt DKK 1.000,00. Ist man bereits im Register registriert (Bsp. für Elektrogeräte), so beträgt die Registrierungsgebühr DKK 500,00 pro weiteren Bereich.
Die Registrierungsgebühr beträgt DKK 1.000,00. Ist man bereits im Register registriert (Bsp. für Elektrogeräte), so beträgt die Registrierungsgebühr DKK 500,00 pro weiteren Bereich.
Meldepflicht
Verpflichtete Unternehmen müssen bis spätestens 31. August 2024 für das Jahr 2024 den geplanten Verpackungsverbrauch melden.
Für jede einzelne Materialart ist ab 1. Juli 2025 Folgendes anzugeben:
Für jede einzelne Materialart ist ab 1. Juli 2025 Folgendes anzugeben:
- Anteil, der recycelt wird.
- Anteil, der voraussichtlich in den Haushalten bzw. Unternehmen als Abfall enden wird.
Kleinmengenregelung
Die Kleinmengenregelung bezieht sich auf Unternehmen, die nicht mehr als 8 Tonnen Verpackungen im Jahr in Verkehr bringen. Unternehmen, die von dieser Regel eingeschlossen sind, unterliegen der Herstellerverantwortung in einem geringeren Umfang.
Gebühr der Entsorgungssysteme
Die Entsorgungssysteme sind verpflichtet, Gebühren gestaffelt nach Umweltbelastung der verschiedenen Verpackungsmaterialien von Unternehmen zu verlangen. Die Anforderung wurde als Teil der neuen Mindestanforderungen für alle nationale Herstellerverantwortungssysteme in der EU eingeführt.
Kennzeichnung von Verpackungen
Laut der noch gültigen Verordnung besteht keine Kennzeichnungspflicht für die in Verkehr gebrachte Verpackung mit einem Symbol oder Recyclingcode in Dänemark. Werden Verpackungsmaterialien gekennzeichnet, müssen die Vorschriften aus der Verpackungsverordnung (Anlage 4) erfüllt sein.
Unternehmen können freiwillig Piktogramme für die Abfalltrennung auf deren Verpackungen drucken. Die Piktogramme können hier heruntergeladen werden: https://danskaffaldsforening.dk/faelles-piktogramsystem
Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Quelle: AHK Dänemark,