Österreich: Änderung in der Verpackungsgesetzgebung

Deutsche Versandhändler, die keinen Sitz und keine Niederlassung in Österreich haben und die Verpackungen oder Waren oder Güter in Verpackungen in Österreich an einen privaten Letztverbraucher im Rahmen des Fernabsatzes übergeben, müssen für in Verkehr gesetzte Verpackungen einen Bevollmächtigten in Österreich bestellen.
Gleiches gilt auch, wenn ein deutsches Unternehmen ohne Sitz in Österreich für seine österreichischen Firmenkunden die Vorentpflichtung für Verpackungen übernehmen möchte. Dieses kann einen Bevollmächtigten bestellen.
Dieser Bevollmächtigte ist für die Erfüllung der Verpflichtungen des ausländischen Versandhändlers für Verpackungen in Österreich verantwortlich.
Die Deutsche Handelskammer in Österreich bietet deutschen Versandhändlern und Unternehmen ohne Sitz in Österreich an, im Rahmen einer kostengünstigen jährlichen Pauschale als Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich für das deutsche Unternehmen zu agieren. Als Bevollmächtigter führen wir individuell für Ihre in Österreich in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen Vergleiche bei den Lizenzierungstarifen durch und suchen damit die für Sie günstigste Lösung in Österreich. Als Bevollmächtigter übernehmen wir Ihre Verpflichtungen für Verpackungen in Österreich und führen die gesetzlichen Meldungen für Sie durch.
Die Deutsche Handelskammer in Österreich (AHK) bietet deutschen Versandhändlern und Unternehmen ohne Sitz in Österreich an, als Bevollmächtigter für Verpackungen in Österreich für das deutsche Unternehmen zu agieren.
Weitere Informationen hat auch die Wirtschaftskammer Österreich veröffentlicht.
Quelle: AHK Österreich, WKO. at