Schweden: Neue Verpackungsverordnung

Anfang 2023 trat eine wichtige Ergänzung der Rechtsvorschriften für den Versandhandel in Kraft.
Wenn ein Unternehmen aus einem Land außerhalb Schwedens ein verpacktes Produkt oder eine Verpackung an einen Endverbraucher oder eine Privatperson in Schweden verkauft, unterliegt der Verkäufer den Rechtsvorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Das bedeutet, dass jetzt alle Unternehmen, die Verpackungen auf den schwedischen Markt bringen, von der Herstellerverantwortung betroffen sind.
In den folgenden Fällen trägt ein Unternehmen in Schweden die Herstellerverantwortung:
  • Verpackungen, die keine Serviceverpackungen sind, zum Schutz, zur Präsentation oder zur Erleichterung der Handhabung eines Produkts befüllt oder anderweitig verwendet werden,
  • verpackte Ware wird nach Schweden gebracht,
  • eine Verpackung wird in Schweden hergestellt,
  • ein Paket wird nach Schweden gebracht, oder
  • ein Paket oder eine verpackte Ware wird aus einem anderen Land als Schweden an einen Endverbraucher in Schweden verkauft.
Der Grundgedanke der Rechtsvorschriften über die erweiterte Herstellerverantwortung besteht darin, die Abfallmenge zu verringern und sicherzustellen, dass die anfallenden Abfälle recycelt und für neue Produkte verwendet werden.
Die Deutsch-Schwedische Handelskammer (AHK) bietet Unternehmen, die von der neuen Herstellerverantwortung betroffen sind, an sowohl das laufende Meldeverfahren gegenüber einer schwedischen Recyclingorganisation abzuwickeln und auch in Zusammenarbeit mit der Recyclingorganisation das Reporting an das schwedische Verpackungsregister in Schweden zu übernehmen.
Bei Interesse und für weitere Informationen wenden Sie sich gern per E-Mail an die AHK: EPR@handelskammer.se
Quelle: Deutsche-Schwedische Handelskammer