Rumänien: Meldepflichten bei RO e-Transport System

Im Jahr 2022 wurde durch die Regierungsnotverordnung Nr. 41/2022 in Rumänien das nationale System RO e-Transport zur Überwachung des Straßengüterverkehrs eingerichtet.
Kontrolliert wurden dabei Warentransporte mit einem „erhöhten steuerlichen Risiko“. Betroffen waren nur bestimmte Warengruppen bei der Einfuhr aus einem Drittland oder bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Die Rechtsabteilung der Deutschen Auslandshandelskammer in Bukarest hat bestätigt, dass diese Verordnung im Dezember 2023 dahingehend geändert wurde, dass nun alle Warenkreise von den Meldepflichten erfasst sind.
Dementsprechend besteht ab dem 15. Dezember 2023 die Verpflichtung, den grenzüberschreitenden Straßentransport von Waren (im Zusammenhang mit Einfuhren/ Ausfuhren/ innergemeinschaftlichen Erwerben/ innergemeinschaftlichen Lieferungen) unabhängig von der Kategorie der transportierten Waren (d.h. nicht nur für Waren mit hohem Steuerrisiko) über RO e-Transport zu melden. Die Anmeldepflicht besteht für alle grenzüberschreitenden Straßentransporte, wenn sie folgende Gewichts- oder Wertbedingungen erfüllen: die Straßenfahrzeuge haben eine technisch zulässige Masse von mindestens 2,5 Tonnen, sind mit Gütern mit einer Gesamtbruttomasse von mehr als 500 kg oder einem Gesamtwert von mehr als 10.000 Lei (ca. 2.000 Euro) beladen.
Die Verpflichtung zur Meldung der Daten im Zusammenhang mit dem internationalen Warentransport im RO e-Transport System gilt u.a. für folgende Nutzer:
  • Den in der Einfuhrzollanmeldung genannten Empfänger bzw. den darin genannten Absender.
  • Den Begünstigten aus Rumänien, wenn es sich um innergemeinschaftliche Käufe von Waren handelt.
  • Den Lieferer aus Rumänien bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Waren.
  • Den Verwahrer, wenn es sich um Waren handelt, die Gegenstand eines innergemeinschaftlichen Versandverfahrens sind.
Die Verpflichtung, Daten über den internationalen Warentransporten im RO e-Transport System zu melden, liegt  grundsätzlich bei den rumänischen Partnern. Die neue Meldepflicht führt zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand für die rumänischen Unternehmen und die beteiligten Spediteure. Laut einer Information der Deutschen Auslandshandelskammer in Bukarest gelten die Sanktionen bei Nichteinhaltung der neuen Meldepflichten für den internationalen Straßengüterverkehr ab dem 1. Juli 2024.
Merkmale des RO e-Transport-Dokuments
Das elektronische Dokument des RO e-Transports ist eine strukturierte XML-Datei, die die folgenden Informationen enthalten muss, um den Transport von Waren mit hohem Risiko für Steuerzwecke zu überwachen:
  • Absender und Empfänger der Waren
  • Merkmale und Wert der beförderten Güter
  • Ort der Be- und Entladung sowie Informationen über die Art der Beförderung
Die Beförderung kann im RO e-Transport-System innerhalb von maximal 3 Tagen vor der Beförderung der Waren angemeldet werden, jedoch spätestens am Grenzübergang bei der Einreise nach Rumänien oder am Einfuhrort oder bei der tatsächlichen Abfahrt des Fahrzeugs. Sobald der Transport gemeldet wurde, generiert das System den UIT-Code. Mit diesem Code werden die Waren eindeutig identifiziert. Er ist ab dem im System gemeldeten identifizierten Transportdatum i.d.R. 5 Kalendertage gültig.  Die Verwendung des UIT-Codes durch den Kraftverkehrsunternehmer über seine Gültigkeitsdauer hinaus ist verboten.
Der UIT-Code muss auf dem Beförderungspapier deutlich lesbar sein.
Ansprechpartner
AHK Rumänien
Calea Grivitei 82-98, et. 1
The Mark, Eingang The Podium
PLZ 010735 Bukarest
Rumänien
Telefon: +40 21 223 15 31
Fax: +40 212 23 15 38
drahk@ahkrumaenien.ro

Quelle: IHK Nordschwarzwald, IHK Heilbronn-Franken