Ungarn: EKAER Frachtkontrollsystem

Mit diesem System soll der grenzüberschreitenden Betrug bei der Mehrwertsteuer-Rückerstattung eingedämmt werden. Daher müssen  Gütertransporte per LKW (über 3,5 t) vor der Abfahrt online an die Finanzverwaltung gemeldet werden, dies gilt auch für im Ausland abgehende Frachten mit Ziel in Ungarn.
Seit 2021 betrifft die Meldepflicht nur noch die Beförderung von als risikoreich eingestuften, anmeldepflichtigen Waren (wenn die Lieferung das Bruttogewicht von 500 kg oder einen Nettowert von 1 Mio. HUF überschreitet).
Weiterhin gilt, dass bei Lieferungen aus einem anderen Mitgliedstaat nach Ungarn oder aus Ungarn in einen anderen Mitgliedstaat jeweils der ungarische Warenempfänger bzw. der ungarische Warenversender dazu verpflichtet ist, die Beantragung der EKÁER-Nummer vorzunehmen. 
Beim Transport von anmeldepflichtigen Waren ist eine Risiko-Sicherstellung in Höhe von 15% des Netto-Warenwerts der in den letzten 45 Tagen vor EKÁER-Anmeldung (inbegriffen der Tag der Anmeldung) transportierten Waren vom ungarischen Antragsteller der EKÁER-Nummer – also nicht vom Warenbeförderer – zu hinterlegen (Ausnahmen u.a. für schuldenfreie Steuerzahler).
Der ungarische Antragsteller ist der ungarische Warenempfänger bzw. der ungarische Warenversender, der die EKÁER-Nummer beantragt.
Laut Regierungsverordnung sind riskante Güter Gütergruppen, für die ein erhöhtes Risiko von Steuerbetrug besteht. Zu diesen Gütern gehören vor allem:
  • Lebensmittel
  • Futtermittel
  • Baustoffe, chemische Stoffe und best. Mineralien
  • Düngemittel, Pestizide
  • Naturholz und Brennholz
  • Bekleidung und Schuhe
Die EKAER-Pflicht betrifft auch Transporte mit nicht straßengebührenpflichtigen Fahrzeugen.
Die EKAER-Nummer wird online im Portal zur Abgabe der Umsatzsteuererklärung beantragt und ist 15 Tage gültig. Ein separater Zugang zur Anforderung einer EKAER-Nummer muss einmalig eingerichtet werden. Die EKAER-Nummer kann auf dem Lieferschein angegeben werden, genaue Vorgaben gibt es nicht. Dem Fahrer kann die EKAER-Nummer auch mündlich mitgeteilt werden.
Die EKAER-Nummer ist jeweils sendungsbezogen, das heißt sie umfasst alle Waren, die mit einem Fahrzeug an einen Adressaten geliefert werden. Es müssen zahlreiche Angaben zur transportierten Ware gemacht werden, darunter Zolltarifnummer (vierstellig), Gewicht, Artikelnummer, Preis in Forint, Fahrzeugkennzeichen.
Auch weiterhin gilt, dass Militärfahrzeuge und Fahrzeuge, die internationale Hilfsgüter transportieren, keine EKAER-Nummer benötigen. Zum Postversand aufgegebene Produkte in Paketen mit bis zu 40 kg Gesamtgewicht benötigen keine EKAER-Nummer.
Weitere Informationen sind auf der EKAER-Webseite nachzulesen. Die AHK Ungarn hat ein Merkblatt zum Thema (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 171 KB) bereitgestellt.
Quelle: AHK Ungarn, WKO.at