Förderprogramm EEW: Änderungen im "Kleingedruckten"

Am 1. August 2024 sind neue Fassungen der Publikationen zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (Merkblatt, Anlagen zum Merkblatt, Infoblatt „CO2-Faktoren“, Glossar) in Kraft getreten.
Wesentliche Änderungen

Modul 1

  • Konkretisierungen der Voraussetzungen für die Förderung eines Anlagenaustausches
  • Vereinfachung und Vereinheitlichung der Darstellung der Fördervoraussetzungen für Frequenzumrichter
  • Anpassung der Fördervoraussetzungen für Wärmeübertrager, die zur Abwärmeerschließung eingesetzt werden sollen.

Modul 2

  • Nicht nur die Trocknung von Biomasse, sondern generell die Nutzung von Wärme für die Herstellung und/ oder Aufbereitung von Brennstoffen wird nicht als Prozesswärmenutzung anerkannt.

Modul 4 Basisförderung

  • Konkretisierungen der Voraussetzungen für die Förderung eines Anlagenaustausches
  • Die Tabelle für Anlagenkategorien führt nur noch die Bezeichnungen der Anlagenkategorien und kategorienspezifische Fördervoraussetzungen auf. Kriterien zur Abgrenzung sind im Glossar zu finden.
  • Für eine außerbetriebliche Abwärmenutzung können auch bereits vorhandene Wärmeleitungen verwendet werden dürfen, die sich nicht im Eigentum des Antragstellenden befinden.

Modul 4 Premiumförderung

  • In einem Antrag dürfen nur noch Maßnahmen enthalten sein, die alle am gleichen Standort durchgeführt werden.
  • Verbesserung der Möglichkeiten für Contractingunternehmen, einen Dekarbonisierungsbonus zu erhalten.
  • Anpassungen an den Fördervoraussetzungen für die Förderung von Wärmepumpen und Solarkollektoranlagen sowie von Elektrifizierungsmaßnahmen
  • Die Förderung einer Biogasanlage ist nur noch dann möglich, wenn das mit dieser Anlage produzierte Biogas vollständig dafür genutzt wird, den bisherigen eigenen Bedarf an fossilen Energieträgern zu reduzieren
  • Effizienzmaßnahmen an bereits bestehenden Biogasanlagen können nur noch über die Modul 4 Basisförderung gefördert werden.
  • Aktualisierung des Infoblatts „CO2-Faktoren“

Modul 6

  • Konkretisierungen der Voraussetzungen für die Förderung eines Anlagenaustausches
(Quelle BAFA)